VDF: Wettbewerbsbedingungen für einen nachhaltigen Luftverkehr (Initiative ReFuelEU Aviation)
Am 09.10.24 hat die Europäische Kommission Auslegungsleitlinien zur Anwendung der Befreiungen nach Artikel 5 der Verordnung (EU) 2023/2405 des Europäischen Parlaments
und des Rates zur Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen für einen nachhaltigen Luftverkehr (Initiative ReFuelEU Aviation) veröffentlicht.
Die Verordnung (EU) 2023/2405 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Oktober 2023 zur Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen für einen nachhaltigen
Luftverkehr (im Folgenden "Verordnung" oder "RFEUA") 1 zielt darauf ab, sicherzustellen, dass der Luftverkehr der Europäischen Union (EU) die Klimaziele der Union für 2030 und
2050 erfüllt. Betankungspraktiken könnten gleiche Wettbewerbsbedingungen gefährden. In diesem Zusammenhang gilt Artikel 5 RFEUa sowohl für Luftfahrzeugbetreiber aus der EU als
auch für Luftfahrzeugbetreiber aus Drittländern in der gesamten EU. Artikel 5 RFEUa zielt letztlich darauf ab, Verzerrungen und unlautere Praktiken der Luftfahrzeugbetreiber zur
Vermeidung von Kosten bei der Betankung zu verhindern und die Abkehr von fossilen Brennstoffen zu fördern.
Die Auslegungsleitlinien sind nachzulesen unter
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:C_202405997