Fördermöglichkeiten für Aktivitäten und Projekte
Nachfolgend finden Sie Informationen zu aktuellen Fördermöglichkeiten.
Sie haben eine Projektidee aber Sie finden keine passende Ausschreibung, wo Sie das Vorhaben einreichen können? Sie suchen noch einen passenden Verbundpartner mit gezielter Expertise?
Dann kontaktieren Sie gern:
Marielies Becker
Senior Projektmanagerin Innovation
Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
Tel +49 30 46302-359
marielies.becker@berlin-partner.de
Gerald Franz
Projektmanager (Cluster), Team Verkehr, Mobilität, Logistik
Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB)
Tel +49 331 730 61-243
gerald.franz@wfbb.de
Einreichfrist: Fortlaufend jeweils am 15. April und 15. Oktober eines Jahres
Gefördert werden risikoreiche Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsprojekte von KMU als Einzelvorhaben oder im Verbund mit anderen KMU, Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen, Gebietskörperschaften, weiteren Institutionen oder anderen gewerblichen Unternehmen, die nicht die KMU-Kriterien erfüllen. Sie sollen technologieübergreifend und anwendungsbezogen sein. Die Vorhaben müssen eine wirtschaftliche Verwertungsperspektive erkennen lassen.
Gefördert werden FuE-Vorhaben für Technologien, Verfahren oder Dienstleistungen, die einen Beitrag zu folgenden Themenschwerpunkten mit jeweils beispielhaften Fragestellungen leisten:
Rohstoffeffizienz und Kreislaufwirtschaft
• Kreislaufführung und Verlängerung der Nutzungsdauer von Produkten und Komponenten, ressourceneffizientes Produktdesign und innovative Recycling- und Verwertungsverfahren;
• integrale Bewirtschaftung des anthropogenen Lagers mit dem Ziel, aus langlebigen Gütern sowie Ablagerungen Sekundärrohstoffe zu gewinnen (Urban Mining);
• Steigerung der Ressourceneffizienz vor allem in rohstoffintensiven Verfahren (zum Beispiel Verarbeitung metallischer und mineralischer Rohstoffe, Herstellung chemischer Grundstoffe und Baustoffe);
• effiziente Bereitstellung und Nutzung kritischer Rohstoffe;
• Verbesserung der Rohstoffproduktivität durch Optimierung von Wertschöpfungsketten, Einsatz von digitalen Technologien und Entwicklung von Bewertungs- und Steuerungsinstrumenten.
Nachhaltiges Wassermanagement
• Technologien und Maßnahmen zur effizienten Nutzung der Ressource Wasser;
• Wasserwiederverwendung, Energiegewinnung und Rückgewinnung von Nährstoffen aus Abwasser und Prozesswasser;
• innovative Verfahren zur Trinkwassergewinnung und -aufbereitung;
• Mess-, Steuer- und Regelungstechnik in der Wassertechnologie;
• effizientere Bewässerungstechnologien;
• innovative Abwasser- und Regenwasserbehandlungstechnologien;
• Maßnahmen zur Sanierung und Renaturierung von Wasserressourcen (zum Beispiel Grundwasser, Oberflächengewässer).
Es werden Einzelprojekte oder Verbundprojekte mit einer Gesamtfördersumme von bis zu 500.000 Euro gefördert. Die Laufzeit der Projekte beträgt in der Regel zwei Jahre.
Bewertungsstichtage für zunächst einzureichende Projektskizzen sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober eines Jahres, beginnend mit dem 15. Oktober 2024.
Weiterführende Links
Ansprechpartner
Gerd Blutke
Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
Tel: +49 (0)30 46302-423
E-Mail: gerd.blutke@berlin-partner.de
Dr. Jens Unruh
Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH
Tel: +49 (0)331 730 61 -311
E-Mail: jens.unruh@wfbb.de
Es ist Ziel dieser Fördermaßnahme, die Innovationsbasis unter den KMU für Lösungen im Bereich Ressourceneffizienz, nachhaltiges Wassermanagement und Kreislaufwirtschaft zu verbreitern. Hierzu sollen sowohl erstantragstellende Unternehmen für die Forschungsförderung gewonnen als auch bereits forschungsaktive KMU zu weiteren FuE-Aktivitäten motiviert werden.
Inhalt
Die zu entwickelnden innovativen Produkte, Verfahren und Dienstleistungen müssen einen Beitrag zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen oder zum Ausbau der Kreislaufwirtschaft leisten. Gleichzeitig sollen durch die Förderung die Voraussetzungen für erfolgreichen Transfer geschaffen werden, um Innovationen in marktfähige Produkte, Verfahren und Dienstleistungen überführen zu können.
Verfahren
Für Ihre Fragen stehen Ihnen kompetente Ansprechpartner zur Verfügung. Der Lotsendienst für Unternehmen hilft bei grundsätzlichen Fragen zur Förderung. Detaillierte fachliche Fragen beantwortet jeweils der für einen Technologiebereich zuständige Projektträger. Für die Einreichung von Skizzen steht ein spezielles Online-Werkzeug zur Verfügung.
Förderkriterien
Wichtige Kriterien für eine positive Förderentscheidung sind Exzellenz, Innovationsgrad und die Bedeutung des Beitrages zum Schutz und der nachhaltigen Nutzung von Wasser und Rohstoffen sowie zur Schließung der jeweiligen Kreisläufe. Die Bewertungskriterien im Detail können Sie der Förderrichtlinie entnehmen. Eingereichte Projektvorschläge stehen untereinander im Wettbewerb.
Technologie- und Anwendungsbereiche
Gefördert werden FuE-Vorhaben für Technologien, Verfahren oder Dienstleistungen, die einen Beitrag zu folgenden Themenschwerpunkten mit jeweils beispielhaften Fragestellungen leisten:
Rohstoffeffizienz und Kreislaufwirtschaft
- Kreislaufführung und Verlängerung der Nutzungsdauer von Produkten und Komponenten, ressourceneffizientes Produktdesign und innovative Recycling- und Verwertungsverfahren;
- integrale Bewirtschaftung des anthropogenen Lagers mit dem Ziel, aus langlebigen Gütern sowie Ablagerungen Sekundärrohstoffe zu gewinnen (Urban Mining);
- Steigerung der Ressourceneffizienz vor allem in rohstoffintensiven Verfahren (zum Beispiel Verarbeitung metallischer und mineralischer Rohstoffe, Herstellung chemischer Grundstoffe und Baustoffe);
- effiziente Bereitstellung und Nutzung kritischer Rohstoffe;
- Verbesserung der Rohstoffproduktivität durch Optimierung von Wertschöpfungsketten, Einsatz von digitalen Technologien und Entwicklung von Bewertungs- und Steuerungsinstrumenten.
Nachhaltiges Wassermanagement
- Technologien und Maßnahmen zur effizienten Nutzung der Ressource Wasser;
- Wasserwiederverwendung, Energiegewinnung und Rückgewinnung von Nährstoffen aus Abwasser und Prozesswasser;
- innovative Verfahren zur Trinkwassergewinnung und -aufbereitung;
- Mess-, Steuer- und Regelungstechnik in der Wassertechnologie;
- effizientere Bewässerungstechnologien;
- innovative Abwasser- und Regenwasserbehandlungstechnologien;
- Maßnahmen zur Sanierung und Renaturierung von Wasserressourcen (zum Beispiel Grundwasser, Oberflächengewässer).
Daten zur Einreichung
Projektskizzen können jederzeit eingereicht werden. Bewertungsstichtage für Projektskizzen sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober.
Weiterführende Informationen
Jetzt Projektvorschläge mit dem Fokus Ressourceneffizienz einreichen: Gesucht werden Konzepte und Lösungsansätze im Sinne einer zirkulären Wirtschaft. Mit diesem Förderaufruf sollen in der Energieforschung Projekte vorangetrieben werden, die Ressourcen möglichst lange im Wirtschaftskreislauf halten, nachhaltig gewinnen, effizient nutzen und schützen.
Das 7. Energieforschungsprogramm der Bundesregierung beinhaltet die Themen „Ressourceneffizienz im Kontext der Energiewende“ sowie „Material- und Ressourceneffizienz in den Sektoren Industrie, Gewerbe Handel und Dienstleistungen“. Der Förderaufruf Ressourceneffizienz und Circular Economy des Bundesministeriums für Wirtschaft- und Klimaschutz (BMWK) weist noch einmal auf diese zwei komplementären Förderbereiche hin und adressiert systemübergreifende, konzeptionelle Forschungsprojekte ebenso wie die Weiterentwicklung von Einzeltechnologien.
Im Bereich „Ressourceneffizienz im Kontext der Energiewende“ fördert das BMWK unter anderem Projekte, die Energiedienstleistungen oder Geschäftsmodelle im Sinne einer zirkulären Wirtschaft vorbereiten, entwickeln und erproben – als Beispiel sind hier Bilanzierungsinstrumente im Zusammenhang mit Treibhausgasemissionen und ökonomischen, soziologischen, ökologischen Auswirkungen kreislauffähiger Produkte zu nennen. Auch das Ersetzen energieintensiver oder kritischer Rohstoffe und Materialien durch besser verfügbare oder Sekundärrohstoffe ist ein Forschungsthema. Konzepte und Lösungsansätze, die Informationen über verbleibende Abfallströme liefern oder Daten über Stoffflüsse sowie die Beschaffenheit von Produkten und Komponenten liefern, sind Teil des Förderaufrufs. Die Projekte sollen Ressourcenpotenziale identifizieren und erschließbar machen.
Die Energieforschung zu „Material- und Ressourceneffizienz“ in Industrie und Gewerbe entwickelt Einzeltechnologien weiter: Wie können spezifische Verfahren energieeffizienter und der Einsatz von energieintensiven Materialien reduziert, substituiert oder ganz vermieden werden? Hier adressiert der Förderaufruf Projekte, die den Energieverbrauch spezifischer Prozesse verringern beziehungsweise den Einsatz energieintensiver Rohstoffe, industrieller Ausgangsstoffe und Zwischenverbindungen vermeiden oder austauschen.
Der Förderaufruf ist ein Beitrag des Bundeswirtschaftsministeriums zur Forschungsförderung innerhalb des Energieforschungsprogramms und zeitlich unbefristet. Interessierte Forschungsteams können jederzeit Projektskizzen einreichen.
Informationen zur Antragstellung
- Förderaufruf Ressourceneffizienz und Circular Economy
- Skizzen einreichen: Ressourceneffizienz im Kontext der Energiewende (Circular Economy, technologie- oder systemübergreifend)
- Skizzen einreichen: Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen (Einzeltechnologien)
- Weitere Informationen zum Förderbereich Ressourceneffizienz.
Einreichfrist: laufend
Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft inkl. Handwerksbetriebe mit Sitz im Land Brandenburg bei:
wissenschaftlichen Einstiegsarbeiten im Vorfeld der Forschung und Entwicklung, darunter auch Machbarkeitsstudien (Kleiner BIG-Transfer) SOWIE
planungs-, entwicklungs- und umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten für die Entwicklung oder Weiterentwicklung von Produkt-, Verfahrens-, Dienstleistungs-, Prozess- und Organisationsinnovationen (Großer BIG-Transfer) SOWIE
Projekten im Bereich Forschung und Entwicklung (FuE), die bei dem antragstellenden Unternehmen zu neuen Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen führen, die unmittelbar nach Projektende vermarktbar oder für den Produktionsprozess einsetzbar sind (BIG-FuE).
Die Zuwendung erfolgt zweckgebunden als Projektförderung und wird in Form eines Zuschusses als De-minimis-Beihilfe gewährt.
Die Dauer und die Zuwendung je Vorhaben sind folgendermaßen begrenzt:
Kleiner BIG-Transfer:
6 Monate Durchführungszeitraum und bis zu 5.000 EUR Zuschuss (100 % Vollfinanzierung)
Der Kleine BIG-Transfer wird nur einmalig bewilligt und gilt nur für Unternehmen, die noch keine vertraglich fixierte forschungs- und entwicklungsbezogene Zusammenarbeit mit einer Forschungseinrichtung hatten.
Großer BIG-Transfer:
6 Monate Durchführungszeitraum und bis zu 15.000 EUR Zuschuss (max. 50 % Anteilfinanzierung)
Der Große BIG-Transfer kann mehrmals, höchstens jedoch einmal innerhalb von zwölf Monaten, bewilligt werden.
BIG-FuE:
24 Monate Durchführungszeitraum und bis zu 100.000 EUR Zuschuss (max. 50 % Anteilfinanzierung)
Der BIG-FuE kann frühestens nach Abschluss eines zuvor nach dieser Richtlinie geförderten FuE-Projekts und grundsätzlich erst nach Verwertung dessen Ergebnisse wiederholt beantragt werden.
Weiterführende Links
Ansprechpartner
Dr. Jens Unruh
Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH
Tel: +49 (0)331 730 61 -311
E-Mail: jens.unruh@wfbb.de
Internationales Forscherteam zeigt, wie sauberes Fliegen nachhaltig finanziert werden könnte / Veröffentlichung in Science.
Wie lässt sich Luftverkehr klimaneutral gestalten – und Kapital so lenken, dass es echte Fortschritte für die Umwelt bringt? Eine internationale Forschungsgruppe hat im Wissenschaftsjournal Science ein Modell für nachhaltige Investitionen in der Luftfahrtindustrie vorgestellt. Mitautor ist Prof. Dr. Philipp Goedeking, Luftfahrtindustrie-Experte und Honorarprofessor am Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU).
"Rund drei Prozent der weltweiten Emissionen entstehen derzeit durch den Luftverkehr – Tendenz steigend, da eine wachsende und wohlhabendere Weltbevölkerung immer häufiger fliegt", erklärt Prof. Dr. Philipp Goedeking, der seit vielen Jahren als Strategieberater in der internationalen Luftfahrtbranche tätig ist und dabei Nachhaltigkeit, Technologie und Finanzmärkte verknüpft. Flugzeuge beeinflussen das Klima dabei nicht nur durch Kohlendioxidemissionen bei der Verbrennung von Kerosin, sondern auch durch Kondensstreifen, die entstehen, wenn Wasserdampf und Rußpartikel aus den Triebwerken in großen Höhen gefrieren und künstliche Eiswolken bilden.
"Kosmetische Anpassungen bei Triebwerken und Treibstoffen"
Das in Science erschienene Paper "Mobilizing capital and technology for a clean aviation industry", an dem auch Forschende der University of California in San Diego sowie der University Colleges Dublin und London beteiligt sind, beschreibt ein grundlegendes Dilemma: Obwohl jährlich Milliarden Euro in nachhaltigere Entwicklungsprojekte in der Luftfahrt fließen, konzentrieren sich diese vor allem auf Projekte mit beschränktem Zeithorizont und beherrschbaren Investitionsrisiken, etwa effizientere Triebwerke oder begrenzte Beimischungen von nachhaltigem Flugkraftstoff.
Neue Technologien hätten die weltweite Flugzeugflotte zwar etwas effizienter gemacht und so das Emissionswachstum gebremst, so Goedeking weiter. Sogenannte "Sustainable Aviation Fuels" (SAF), weitgehend aus recycelten Fetten und Ölen der Lebensmittelindustrie hergestellt, seien aber bislang erst sehr begrenzt verfügbar. "Die derzeitigen Verfahren zur Herstellung von SAF lassen sich nicht auf die nötigen Mengen skalieren, um die gesamte Branche zu verändern", erläutert Goedeking. Damit lasse sich das Wachstum der Emissionen bestenfalls verlangsamen, aber keine echte Trendwende erreichen.
Emissionen vom Branchenwachstum entkoppeln
"Es kommt darauf an, die Emissionen des Luftverkehrs vom Wachstum der Branche nachhaltig zu entkoppeln, um das Netto-Null-Ziel erreichen zu können", erklärt Prof. Dr. Philipp Goedeking. Ein solches "decoupling" sei einfach zu messen, leicht mit anderen Branchen zu vergleichen und kaum für Greenwashing manipulierbar.
"Eine wirkliche Transformation der Luftfahrt erfordert weit mehr als nur kosmetische Anpassungen bei Triebwerken und Treibstoffen", so Goedeking. "Wenn wir die Luftfahrt wirklich dekarbonisieren wollen, müssen wir Kapital gezielt in Technologien lenken, die den Sektor grundlegend verändern können – auch wenn das einen deutlich längeren Zeithorizont für Investitionen erfordert und deshalb finanziell riskanter erscheint."
Index für mehr Transparenz
Um solche Investitionsentscheidungen zu unterstützen, schlagen die Forschenden einen Aviation Sustainability Index (ASI) vor. Er soll – ähnlich wie ein Bonitätsrating – die nötige Transparenz schaffen, um zwischen Projekten mit bloßem Nachhaltigkeitsanspruch und solchen mit nachweisbarem Klimanutzen zu unterscheiden, um Finanzströme gezielt in wirksame Projekte zu lenken.
"Aktuelle Modelle nachhaltiger Finanzierung koppeln Kreditkonditionen – etwa Zinssätze – an das Erreichen von Nachhaltigkeitszielen. Zumeist sind sie aber so strukturiert, dass die Ziele nahezu mühelos erreichbar sind und damit unwirksam bleiben", sagt Goedeking. "Wir schlagen einen alternativen Weg vor: positive finanzielle Anreize für mutige, wirkungsvolle Innovationen." Damit würden Investoren und Unternehmen für Projekte mit hohen ASI-Werten günstigere Finanzierungskonditionen erhalten.
Ingenieurskunst und Finanzarchitektur
"Die Entwicklung neuer Antriebssysteme, Kraftstoffe und Flugzeugkonzepte kann nur dann echte Wirkung entfalten, wenn sie durch passende Finanzierungsmodelle unterstützt wird", so Prof. Dr. Philipp Goedeking. Das Konzept der Forschenden erlaubt dabei Mischfinanzierungen zwischen privaten und öffentlichen Investitionen, wie sie etwa europäische Förderbanken nutzen, um Zusatzrisiken zu teilen und private Mittel leichter zu mobilisieren.
"Ein zukunftsfähiger Luftverkehr braucht nicht nur Ingenieurskunst, sondern auch Finanzarchitektur", betont Goedeking. Das vorgeschlagene Modell lasse sich auch auf andere schwer zu dekarbonisierende Sektoren wie die Schifffahrt oder die Stahl- und Zementindustrie anwenden. Durch die Verbindung messbarer Investitionsanreize mit realen Klimawirkungen biete es einen Weg, "Greenwashing" zu vermeiden und Kapitalströme stärker an echten Fortschritten auszurichten.
Quelle: https://presse.uni-mainz.de/investitionsmodell-fuer-klimafreundliche-luftfahrt/
Neue Website zum Luftfahrtforschungsprogramm veröffentlicht
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat seine neue Website zum Luftfahrtforschungsprogramm veröffentlicht. Auf dieser Seite finden Sie ab sofort alle Informationen rund um das LuFo-Programm sowie Wissenswertes zu weiteren Fördermöglichkeiten.
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt Sie bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die anwendungsbezogen sind und auf eine breite Nutzung und intelligente Vernetzung von Daten in innovativen und fortschrittlichen Anwendungen aus dem Ressortbereich des BMDV abzielen.
Sie erhalten den Zuschuss aus dem Modernitätsfonds (mFUND) für Einzel- und Verbundprojekte der industriellen Forschung, der experimentellen Entwicklung und für Durchführbarkeitsstudien. Dafür gibt es 2 Förderlinien:
- Förderlinie 1: kleine Forschungsprojekte, Vorstudien sowie Ausarbeitung von Projektvorschlägen,
- Förderlinie 2: angewandte Forschung und experimentelle Entwicklung.
Von den Förderlinien unabhängig können Sie im Rahmen eines Moduls für Mikroprojekte Anträge einreichen.
Die thematischen Schwerpunkte der Förderung sind
- Datenzugang: Erschließung und Nutzbarmachung von bestehenden und zukünftigen Daten,
- datenbasierte Anwendungen: Entwicklung neuer Lösungsansätze und Weiterentwicklung bestehender Anwendungen auf Basis von Daten aus dem Kontext des BMDV,
- Daten-Governance: Erforschung der Voraussetzungen und Implikationen von Datenzugang und datenbasierten Anwendungen.
Von den Förderlinien unabhängig gibt es ein Modul für Mikroprojekte. Mikroprojekte werden im Rahmen gesonderter Förderaufrufe gefördert
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss in folgender Höhe:
- in Förderlinie 1 maximal 200.000 EUR für bis zu 24 Monate,
- in Förderlinie 2 maximal 3 Millionen EUR für bis zu 3 Jahre.
Zu den Förderlinien werden separate Förderaufrufe veröffentlicht.
Bitte beachten Sie die Bemessungsgrundlage und Förderquoten:
- Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie normalerweise 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten.
- Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
- Als Hochschule und Forschungs- und Wissenschaftseinrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
- Hochschulen können für ihr Forschungsvorhaben zusätzlich eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent bekommen.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie Ihre Projektskizze ein.
In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.
Wenn Sie zur Nutzung und Vernetzung digitaler Daten forschen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss von bis zu 3 Millionen EUR erhalten.
Weitere Informationen HIER
Fördermöglichkeiten für KMU-Projekte als Beitrag zur Kreislaufwirtschaft
Sie planen ein Projekt der Kreislaufwirtschaft als neues Produkt, als neuen Geschäftsprozess oder als Innovation in der Lieferkette, um so Ihren Beitrag zur Schonung unseres Planeten zu erbringen?
Und Ihre Idee steht am Anfang und Sie möchten auf dem Weg zur Umsetzung Förderungen nutzen?
Dann wären folgende Förderungen für Sie möglicherweise besonders geeignet:
Mit Ihren Fragen und Anträgen wenden Sie sich bitte direkt an:
Marielies Becker
Senior Projektmanagerin Innovation
Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
Tel +49 30 46302-359
marielies.becker@berlin-partner.de
Übrigens, für alle in Berlin ansässigen Interessenten: Berlin hat eine hervorragend unterstützende Koordinierungsstelle für Kreislaufwirtschaft, Energieeffizienz und Klimaschutz im Betrieb (KEK) der Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe und der Berliner Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt.
Für Brandenburger Interessenten beantwortet Ihre Fragen zu den Fördermöglichkeiten:
Gerald Franz
Projektmanager (Cluster), Team Verkehr, Mobilität, Logistik
Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB)
Tel +49 331 730 61-243
DBU Projektförderung – Einreichungsfrist laufend
Deutsche Bundesstiftung Umwelt
- Bundesweite Förderung
- Konsortialanträge möglich
- Förderquote für KMU i.d.R. 50% (kann auch höher ausfallen) und für Wissenschaft 100%, GU können teilnehmen (i.d.R. geringere Förderquote)
Keine Antragsfristen, Skizzen können jederzeit eingereicht werden, aber es sollte definitiv vorab Kontakt mit der DBU aufgenommen werden
Die DBU Projektförderung setzt zwar auch auf innovative Projekte, allerdings ist diese nicht auf „Forschung“ im eigentlichen Sinne beschränkt, sondern es können auch Methoden, Bildungskonzepte und ähnliches entwickelt bzw. gefördert werden. D.h. der Scope möglicher Projekte ist etwas breiter gefasst als im KMU-innovativ, weshalb dieses Programm grundsätzlich für Ihr Folgeprojekt infrage kommen könnte.
Wichtig ist, dass der messbare impact von Projekten, bspw. in Bezug auf Ressourcenschonung oder THG-Emissionen, relativ zum Innovationsgrad betrachtet, stärker gewichtet wird als bei KMU-innovativ. Außerdem ist wichtig zu wissen, dass die DBU eine Stiftung ist. Sie hat zwar auch eine Förderleitlinie, allerdings achtet die DBU noch mehr als bspw. die IBB oder das BMBF/BMWK darauf, wie sich Projekte in die Ziele der DBU und in den Kontext bereits zuvor geförderter Projekte einordnet.
Daher ist es unerlässlich, dass man noch in der Ideenphase, nach Durchsicht der wesentlichen formellen Infos hier und hier, mal bei der DBU anruft und mit der für das jeweilige Förderthema inhaltlich zuständigen Person spricht.
Transfer BONUS für KMU: Förderung von Forschung & Entwicklung – Einreichfrist: laufend
- Themenübergreifend, kann natürlich auch für Nachhaltigkeitsprojekte verwendet werden
- Förderung des Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
- KMU förderfähig
- Förderhöhe:
Bis zu 45.000 EUR Förderung für Projekte des Technologie- und Wissenstransfers in Berlin.
In der Einstiegsförderung werden Zuschüsse von bis zu 7.500 EUR im Wege einer Vollfinanzierung gewährt.
Im Rahmen der Standardförderung werden Ausgaben für konkrete Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten mit maximal 15.000 EUR bezuschusst.
Ist das jeweilige Vorhaben im Bereich der Digitalisierung angesiedelt, beläuft sich der Höchstbetrag des Zuschusses auf bis zu 45.000 EUR.
- Antragstellung
Den Transfer BONUS-Förderantrag reichen Sie über das elektronische Antrags- und Verwaltungssystem ein. Alle relevanten Informationen können Sie dort eingeben. Zudem erlaubt das System komfortables Dokumentenmanagement. Bitte beachten Sie die einzuhaltenden Förderkriterien und die benötigten Dokumente!
Zuschüsse und Darlehen für Innovationsprojekte
Sie sind Gründer eines innovativen Unternehmens, streben die Durchführung eines Innovationsprojektes an und benötigen
finanzielle Unterstützung bei der Planung Ihres Projektes? Mit der " FIT -Frühphasenfinanzierung" hilft die IBB Ihnen die
Unternehmensinfrastruktur und erforderlichen Personalkapazitäten aufzubauen.
"ProFIT – Frühphasenfinanzierung" auf einen Blick
• Zuschüsse und Darlehen für technologisch hochinnovative Gründungen
• bis zu 500.000 EUR zur Finanzierung der Anlaufkosten
• keine Banksicherheiten erforderlich
• Finanzierungsanteil bis zu 100%
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind neu gegründete, technologieorientierte kleine Unternehmen (KU) mit Sitz in Berlin. Sie streben die
Durchführung eines Innovationsprojektes ("FuE-Ankerprojekt") an und dürfen maximal 12 Monate alt sein, um die Förderung aus
der Frühphase 1 in Anspruch zu nehmen, maximal 24 Monate sofern nur die Förderung aus der Frühphase 2 beantragt wird.
Was wird gefördert?
In beiden Frühphasen sind alle notwendigen und angemessenen Ausgaben Ihres Unternehmens förderfähig, die weder direkt im
Zusammenhang mit dem "Ankerprojekt" (Innovationsprojekt) noch im Zusammenhang mit Ihren umsatzbezogenen
Kundenaufträgen anfallen.
• Personalausgaben (v.a. Geschäftsführer)
• Investitionsausgaben
• laufende Betriebsausgaben
Wie wird gefördert?
Die Förderung wird in Abhängigkeit der jeweiligen Frühphase gewährt.
weitere Infos entnehmen Sie bitte der angehangenen PDF…
Kontakt
Kundenbetreuung Wirtschaftsförderung
• Telefon: +49 (0) 30 / 2125-4747
• Email: wirtschaft@ibb.de
Partner der IBB
Die IBB-Beteiligungsgesellschaft unterstützt innovative Technologieunternehmen mit Venture Capital und berät bei der
Finanzierung.
www.ibb-bet.de/start.html
Mit dem "Markterschließungsprogramm für KMU" (MEP) fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) insbesondere kleine und mittlere Unternehmen bei ihrem Einstieg in ausländische Märkte.
Das MEP bedient branchenübergreifend die wichtigen Zukunftsthemen Umwelttechnologien, zivile Sicherheit und Gesundheitswirtschaft ebenso wie die traditionellen Bereiche Maschinen- und Anlagenbau, Fahrzeug- und Zulieferindustrie oder Chemie- und Elektroindustrie. Es ist mit seinen Modulen global für Wachstumsmärkte und -felder relevant. Es berücksichtigt weltweit Länder und Regionen, die wichtige Zielmärkte darstellen und Geschäftschancen für die deutsche Wirtschaft bieten.
Das MEP Modulsystem bietet Informationsveranstaltungen bis Unternehmerreisen für das In- und Ausland:
Teilnehmen können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Firmensitz in Deutschland und Interesse, ihr Auslandsgeschäft auf- oder auszubauen. Auch Großunternehmen können sich für eine Projektteilnahme bewerben. Grundsätzlich gilt, dass mindestens 50 Prozent der teilnehmenden Unternehmen KMU sein müssen und Vorrang vor Großunternehmen haben.
Unternehmen profitieren vom umfangreichen Unterstützungsangebot des MEP. Im Rahmen der Förderung werden Kosten für die Organisation des Programms sowie Informationsbereitstellung getragen.
Der Eigenanteil* bei der Teilnahme an den Auslandsformaten Markterkundung, Geschäftsanbahnung und Leistungsschau beträgt:
- 500 Euro (netto) für Unternehmen mit weniger als zwei Millionen Euro Jahresumsatz und weniger als zehn Mitarbeitern
- 750 Euro (netto) für Unternehmen mit weniger als 50 Millionen Euro Jahresumsatz und weniger als 500 Mitarbeitern
- 1.000 Euro (netto) für Unternehmen ab 50 Millionen Euro Jahresumsatz oder ab 500 Mitarbeitern
Reise-, Unterbringungs- und sonstige Verpflegungskosten müssen vom Unternehmen selbst getragen werden.
Die Teilnahme an Informationsveranstaltungen in Deutschland ist kostenlos. Gegebenenfalls kann eine Aufwandspauschale von 30,00 Euro für Verpflegung erhoben werden.
Die Förderung unterliegt den EU-Bestimmungen für De-minimis-Beihilfen.
*Bei ausschließlich digitaler Durchführung des Projekts reduziert sich der Eigenanteil um 50 Prozent
Weiterführende Links
Ansprechpartner
Mona Meyer zu Kniendorf
Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
Tel: +49 (0)30 46302-532
E-Mail: mona.meyerzukniendorf@berlin-partner.de
Tessa-Alexa Neuenburg
Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH
Tel: +49 (0)331 730 61-320
E-Mail: tessa.neuenburg@wfbb.de
Im Rahmen dieses Programms unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) zusammen mit der ILB Unternehmen im Lausitzer Revier in Brandenburg während der EU-Förderperiode von 2021-2027.
Fördernehmer
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft
Große Unternehmen (GU) der gewerblichen Wirtschaft
Förderthemen
Bewältigung und Abmilderung der sozialen, beschäftigungsspezifischen, wirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen des Übergangs zu den energie- und klimapolitischen Vorgaben der Europäischen Union für 2030 und des Übergangs der Union zu einer klimaneutralen Wirtschaft bis 2050
Förderart Zuschuss
Fördergeber
Land Brandenburg, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE)
Mittelherkunft
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und Just Transition Fund (JTF)
Ziel des Programms
Schaffung von Anreizen für Investitionen von Unternehmen, die zur Bewältigung und Minderung der sozialen, beschäftigungsbezogenen, wirtschaftlichen und ökologischen Herausforderungen und Auswirkungen des Kohleausstiegs beitragen.
Ablauf / Verfahren
Wie ist das Antragsverfahren?
Ihren Antrag können Sie online ab dem 16. August 2023 über das Kundenportal der ILB stellen.
Geltungsdauer
Die Förderrichtlinie tritt mit Unterzeichnung in Kraft und mit Ablauf des 30. Juni 2027 außer Kraft.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Die Mitarbeitenden der ILB unter der Telefonnummer 0331 660-2211 helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.
Das Förderprogramm für innovative und nachhaltige Existenzgründungen und Start-ups in Berlin
GründungsBONUS Plus bietet einen Kostenzuschuss für die Entwicklung, Umsetzung und Marktetablierung innovativer und nachhaltiger Produkte und Dienstleistungen.
Gefördert werden technologische, digitale, kreative oder soziale Geschäftsmodelle mit Sitz in Berlin. Fokussiert werden zukunftsweisende Konzepte mit u. a. ökologischer, ökonomischer oder sozialer Innovation, die zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als achtzehn Monate sind. Maßgeblich hierfür sind z. B. das Datum der Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrages, das Bestätigungsdatum der Gewerbeanmeldung oder das Datum der Bestätigung des Finanzamtes über die Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit.
GründungsBONUS Plus unterstützt Gründerinnen und Gründer im ersten Geschäftsjahr durch eine Kostenübernahme von bis zu 50 % der förderfähigen Gesamtkosten - maximal 50.000 Euro. Dadurch können z. B. Miete, Gehälter, Materialkosten, IT- und Patentkosten von zukunftsträchtigen Gründungen bezuschusst werden.
Das Förderprogramm richtet sich an
- rechtlich selbständige, auf Gewinnerzielung ausgerichtete Gründerinnen und Gründer,
- Start-ups und
- Kleinstunternehmen
- wirtschaftlich tätige Sozialunternehmen (mehr als 50 % der Einnahmen werden nicht aus staatlichen Zuschüssen oder Zahlungen von Sozialversicherungsträgern bezogen)
mit Sitz in Berlin.
Gefördert werden ausschließlich Unternehmen, an denen die Gründerinnen und Gründer Mehrheiten der Gesellschafteranteile halten und in denen sie selbst wesentliche Leitungsfunktionen ausüben.
Weiterführende Links
Ansprechpartner
Elena Arndt
Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
Tel: +49 (0)30 46302-443
E-Mail: Elena.Arndt@berlin-partner.de
Überblick
Mit dem Förderprogramm unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie über die ILB die Umsetzung innovativer Maßnahmen, für die spezielle Innovationsfachkräfte eingesetzt werden sollen.
Fördernehmer
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit einer Betriebsstätte im Land Brandenburg
Förderthemen
Beschäftigung von Werkstudierenden sowie Innovationsassistentinnen beziehungsweise Innovationsassistenten für eine innovative Aufgabe
Förderart Zuschuss
Fördergeber Land Brandenburg,
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Mittelherkunft Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+)
Ziel des Programms
Wir unterstützen die Beschäftigung von Werkstudierenden sowie Absolventinnen beziehungsweise Absolventen von Hochschulen oder der Aufstiegsfortbildung in Brandenburgischen KMU. Mit dem Wissenstransfer begünstigen wird betriebliche Innovationen und Wachstum.
Wer, was und wie wird gefördert
Wer wird gefördert?
Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die zum Zeitpunkt der Antragstellung der Beihilfen ihren Sitz, mindestens jedoch eine Betriebsstätte im Land Brandenburg haben.
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Teilzeitbeschäftigung von in Vollzeit immatrikulierten Werkstudierenden sowie die Beschäftigung von Innovationsassistentinnen beziehungsweise Innovationsassistenten in kleinen und mittleren Unternehmen im Rahmen einer betrieblichen Innovationsaufgabe.
Innovationsassistentinnen beziehungsweise Innovationsassistenten sind Absolventinnen beziehungsweise Absolventen von staatlichen beziehungsweise staatlich anerkannten Hochschulen oder der geregelten beruflichen Aufstiegsfortbildung.
Bei einer innovativen Aufgabe handelt es sich um Tätigkeiten/Arbeitspakete, die im Rahmen einer betrieblichen Innovation durch eine Innovationsfachkraft erbracht werden. Mit der Bearbeitung der innovativen Aufgabe werden konkrete Ziele und damit verbundene betriebliche Entwicklungen verfolgt. Die innovative Aufgabe darf zuvor nicht im antragstellenden Unternehmen bearbeitet worden sein.
Bei einer betrieblichen Innovation handelt es sich um eine gezielte Veränderung in einem Unternehmen, in deren Rahmen Produkte, Dienstleistungen und Verfahren (Methoden und Prozesse) erstmalig eingeführt werden und somit Neuigkeitscharakter für das Unternehmen aufweisen.
Wie wird gefördert?
Werkstudierende
Es ist ein monatliches Bruttogehalt in Höhe von mindestens 1.076,00 Euro für eine wöchentliche Arbeitszeit von 20 Stunden zu vereinbaren. Bei einer geringeren wöchentlichen Arbeitszeit, verringert sich auch die Höhe des mindestens zu vereinbarenden monatlichen Bruttogehaltes. Dafür gibt es eine Tabelle, die die Wochenarbeitsstunden und die dazugehörigen Mindestarbeitsentgelte vorgibt (siehe Richtlinie Ziffer 3.1.4.5).
Für die Berechnung gibt es eine Standardeinheit. Als Standardeinheit gilt ein Kalendermonat, in dem die zu fördernde Person im Unternehmen gegen Entgelt tätig ist. Der Förderbetrag richtet sich nach der Förderstufe gemäß des Bruttomonatsgehalts und den Wochenarbeitsstunden.
Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn die vertraglich vereinbarte Anzahl der Wochenarbeitsstunden die für die betreffende Förderstufe zulässige Anzahl übersteigt.
Die Förderung wird für die Dauer von mindestens sechs bis maximal zwölf vollen Kalendermonaten gewährt.
Innovationsassistentinnen beziehungsweise Innovationsassistenten
Es ist ein Bruttogehalt in Höhe von monatlich mindestens 2.750,00 Euro bezogen auf mindestens 38 Wochenstunden vertraglich zu vereinbaren. Bei einer geringeren wöchentlichen Arbeitszeit, verringert sich auch die Höhe des mindestens zu vereinbarenden monatlichen Bruttogehaltes. Dafür gibt es eine Tabelle, die die Wochenarbeitsstunden und die dazugehörigen Mindestbruttomonatsgehälter vorgibt (siehe Richtlinie Ziffer 3.2.4.5).
Für die Berechnung gibt es eine Standardeinheit. Als Standardeinheit gilt ein Kalendermonat, in dem die Innovationsassistentin beziehungsweise der Innovationsassistent im Unternehmen gegen Entgelt tätig ist. Der Förderbetrag richtet sich nach der Förderstufe gemäß des Bruttomonatsgehalts und den Wochenarbeitsstunden.
Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn die vertraglich vereinbarte Anzahl von Wochenarbeitsstunden die für die betreffende Förderstufe zulässige Anzahl übersteigt.
Die Förderung wird für die Dauer von 18 vollen Kalendermonaten gewährt.
Für Beschäftigungen mit einer betrieblichen Innovationsaufgabe aus einem nachhaltigen Bereich kann die Dauer der Förderung bis zu 24 Monate betragen (siehe Richtlinie Ziffer 3.2.4.6).
Ablauf / Verfahren
Wie ist das Antragsverfahren?
Ihren Antrag können Sie online ab dem 1. Juli 2024 über das Kundenportal der ILB stellen.
Bei Inanspruchnahme von mehreren Förderungen ist für jede Förderung jeweils ein Antrag zu stellen.
Die Antragstellenden können nach elektronischer Eingangsbestätigung der ILB auch vor Bewilligung durch die Bewilligungsbehörde mit dem Vorhaben beginnen und den Arbeitsvertrag mit der Innovationsassistentin oder dem Innovationsassistenten abschließen. Diese beziehungsweise dieser kann die Beschäftigung aufnehmen. In diesen Fällen liegt jedoch das Risiko bei den Antragstellenden, die Zuwendung nicht, nicht in der beantragten Höhe oder nicht zu dem beantragten Zeitpunkt zu erhalten. Erst mit der Bestandskraft des Zuwendungsbescheides stehen die Höhe der Zuwendung und deren Bedingungen fest.
Geltungsdauer
Die Förderrichtlinie tritt mit Wirkung zum 22. November 2022 in Kraft und mit Ablauf vom 31. Dezember 2028 außer Kraft.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Die Mitarbeitenden der Investitionsbank Brandenburg (ILB) helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen. Ihre Ansprechpartner bei der ILB erreichen Sie über das Infotelefon Arbeit 0331 - 660-2200.
Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)
Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist ein bundesweites, technologie- und branchenoffenes Förderprogramm. Mit dem ZIM sollen die Innovationskraft und damit die Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Unternehmen nachhaltig gestärkt werden. Es soll zum volkswirtschaftlichen Wachstum beitragen, insbesondere durch die Erschließung von Wertschöpfungspotenzialen und die Hebung des Niveaus anwendungsnahen Wissens.
Mittelständische Unternehmen und Forschungseinrichtungen, die mit ihnen zusammenarbeiten, erhalten Zuschüsse für anspruchsvolle Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die zu neuen Produkten, technischen Dienstleistungen oder besseren Produktionsverfahren führen. Wesentlich für eine Bewilligung sind der technologische Innovationsgehalt sowie gute Marktchancen der geförderten FuE-Projekte. Das ZIM zielt auf mittelstandsgerechte Rahmenbedingungen und ist auf die Bedürfnisse von kleinen und mittelständischen Unternehmen ausgerichtet.
Die Unternehmen können Forschung und Entwicklung als Einzelprojekte durchführen oder als Kooperationsprojekte mit Forschungseinrichtungen oder anderen Unternehmen. Darüber hinaus werden das Management und die Organisation von innovativen Unternehmensnetzwerken gefördert. Sowohl bei Kooperationsprojekten als auch bei Netzwerken unterstützt das ZIM auch internationale Partnerschaften.
Antragsverfahren
So hilft ZIM in wenigen Schritten bei Ihrer Innovation:
- Forschungsvorhaben können im Vorfeld mit Durchführbarkeitsstudien auf Realisierbarkeit geprüft werden.
- Wählen Sie eine der drei Projektformen (FuE-Einzelprojekte, FuE-Kooperationsprojekte, Innovationsnetzwerke) aus, die zu Ihrer Projektidee passen.
- Unternehmen, deren FuE-Einzel- und FuE-Kooperationsprojekte im ZIM gefördert wurden, können ergänzend "Leistungen zur Markteinführung" beantragen.
Bei allen Schritten erhalten Sie kostenlose Beratung durch die ZIM-Projektträger.
Einreichfrist: laufend
Mit den Innovationsgutscheinen des BMWK können Sie bis zu 50 Prozent Ihrer Ausgaben für externe Beratungsleistungen abdecken. Sie zahlen nur den Eigenanteil zu den Beratungskosten. Nur die vom BMWK autorisierten Beratungsunternehmen dürfen die geförderten Leistungen erbringen.
Leistungsstufe Potenzialanalyse max. 10 TW max. 5.500 €
Leistungsstufe Realisierungskonzept max. 25 TW max. 13.750 €
Für einen Beratertag sind Ausgaben bis zu 1.100 Euro je Tagewerk zu 50 Prozent förderfähig. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht förderfähig. Sie ist vom Unternehmen auf den Gesamtbetrag der Beratungsleistung zu entrichten.
Den Innovationsgutschein erhalten Sie in Ihrer Region bei einem autorisierten Beratungsunternehmen.
Mit einem autorisierten Beratungsunternehmen Ihrer Wahl schließen Sie einen Beratungsvertrag ab. Dabei lösen Sie den Innovationsgutschein ein. Sie zahlen nur den Eigenanteil sowie die Umsatzsteuer auf den Gesamtbetrag der Beratungsleistung.
Weiterführende Links
Ansprechpartner
Gerd Blutke
Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
Tel: +49 (0)30 46302-423
E-Mail: gerd.blutke@berlin-partner.de
Dr. Jens Unruh
Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH
Tel: +49 (0)331 730 61 -311
E-Mail: jens.unruh@wfbb.de
| 13.08.2024 PRESSEMITTEILUNG des BMWK |
| Novelle des Förderprogramms „STARK“ startet |
| „Glück Auf!“ für direkte investive Unternehmensförderung in den Kohleregionen |
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) schließt eine Lücke bei der Unterstützung des Strukturwandels in den Kohleregionen. Bis dato war die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Transformation, Beschäftigungssteigerung und Wirtschaftsleistung das primäre Ziel. Unternehmen profitieren von diesen Rahmenbedingungen im zweiten Schritt. Nun ist aber auch eine direkte Unternehmensförderung möglich. Somit können noch schnellere Wirkung erzielt werden. Für das Gelingen des Kohleausstiegs bedarf es weiterer privater Investitionen in Alternativen zur Kohleverstromung. Daher wird insbesondere die Produktion von Batterien, Solarpaneelen, Windturbinen, Wärmepumpen, Elektrolyseuren und Ausrüstung für die Abschneidung, Nutzung und Speicherung von CO₂, gefördert. Minister Habeck: Die Unternehmen in den Revieren und an den Kraftwerksstandorten gestalten den Strukturwandel vor Ort ganz wesentlich mit. Sie schaffen und sichern Arbeitsplätze, indem sie sich und die Regionen neu erfinden oder konkret in neue Wertschöpfungsprozesse investieren. Mit der „STARK“-Novelle werden wir genau solche Transformationsprozesse fördern. Wir machen Strukturstärkungsmittel aus dem Investitionsgesetz Kohleregionen endlich auch für direkte Unternehmensförderungen und die direkte Schaffung von Industriearbeitsplätzen nutzbar. Damit setzen wir eine zentrale Maßnahme aus dem Gesamtpaket für einen verbesserten Strukturwandel in den Kohleregionen um, das wir mit den Ländern diesen Sommer beschlossen haben. Hierfür wurde das Förderprogramm „STARK“, zur Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerksstandorten, novelliert. Inbegriffen sind zudem weitere bürokratische Entlastungen, Verfahrenserleichterungen und Hilfestellungen. STARK ist das größte und am breitesten aufgestellte Programm im durch den Kohleausstieg bedingten Strukturwandel. Es soll sicherstellen, dass die Menschen und Regionen auch nach dem Kohleausstieg gute Perspektiven haben. Es zeigt, dass ökonomisch, ökologisch und sozialer Wandel nachhaltig gelingen kann. Die Kohleregionen werden somit sichtbare Modellregionen und können zu international weiteren Anstrengungen im Klimaschutz inspirieren. Weitere Informationen zu STARKMit der neuen Förderkategorie „Transformationstechnologien“ wird der Auf- und Ausbau der Produktion von Batterien, Solarpaneelen, Windturbinen, Wärmepumpen, Elektrolyseuren und Ausrüstung für die Abschneidung, Nutzung und Speicherung von CO₂ gefördert. Dabei werden wir die beihilferechtlichen Erleichterungen der Bundesregelung für „Transformationstechnologien“ bzw. des EU-Beihilferahmens des Temporary Crisis and Transition Framework (TCTF) nutzen. Hierfür müssen Projekte bis 31.12.2025 beschieden und daher zeitnah beantragt werden. Die Erleichterungen ermöglichen eine Förderung bis zu 40 % der förderfähigen Investitionskosten. Bundesminister Habeck hatte sich intensiv und erfolgreich für die Schaffung dieser beihilferechtlichen Möglichkeiten eingesetzt. Zusätzlich werden Antragsstellern weitere Investitionsförderungen in den Förderkategorien „Qualifikation/Aus- und Weiterbildung“, „Stärkung unternehmerischen Handelns“ und „innovative Ansätze“ eröffnet. „STARK“ ist mit rd. 2,8 Mrd.€ derzeit die größte Bundesmaßnahme, die über das Investitionsgesetz Kohleregionen (InvkG) finanziert wird. Sie startete im Juli 2020 und läuft bis zum 31. Dezember 2038. Bislang werden über 260 Projekte in den Kohleregionen umgesetzt. Sie reichen zum Beispiel von Forschungs-, Wirtschafts- und Bildungsvernetzung im Rahmen des AI-Village für künstliche Intelligenz oder dem Wissens- und Technologietransfer für autonomen H2-basierten ÖPNV im ländlichen Raum über gemeinsame Entwicklung von Zukunftsvisionen für den Strukturwandel durch Jugendliche, bis zu bspw. Gründungsförderung oder der Gewinnung von Fachkräften. Für den verbleibenden Förderzeitraum stehen Mittel in Höhe von rd. 2,3 Mrd. € für neue Anträge zur Verfügung. STARK wird aus den bis zu 41,09 Mrd. € finanziert, mit denen der Bund bis 2038 die Reviere und strukturschwachen Standorte von Kohlekraftwerken nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen unterstützt. Die Fördergebiete von STARK liegen in den noch aktiven Braunkohlerevieren – Lausitzer Revier, Rheinisches Revier und Mitteldeutsches Revier –, in den ehemaligen Braunkohlerevieren Helmstedt und Altenburger Land und in strukturschwachen Standorten von Steinkohlekraftwerken. Dazu gehören Wilhelmshaven, Unna, Hamm, Herne, Duisburg, Gelsenkirchen, Rostock, Saarlouis und Saarbrücken. Der Großteil der STARK-Mittel ist den noch aktiven Braunkohlerevieren zugeordnet. Die betroffenen Bundesländer werden in die Zuwendungsverfahren von STARK eingebunden. Sie haben auch bei der Erarbeitung der STARK-Novelle mitgewirkt. Die neue Förderrichtlinie (PDF, 284 KB) wurde auf der Homepage des BMWK veröffentlicht. Die Antragstellung ist ab sofort beim BAFA möglich. |
NVEST bringt Start-ups und private Investierende zusammen, die an mutige Ideen glauben. Das Förderprogramm mobilisiert mehr privates Wagniskapital von Business Angels und hilft somit Start-ups dabei, leichter einen Investierenden zu finden.
Die neue INVEST-Förderrichtlinie ist zum 6. Februar 2023 in Kraft getreten. Ab sofort können beim BAFA wieder Anträge auf INVEST-Förderung gestellt werden.
Start-ups scheitern häufig schon in der Anfangsphase, weil ihnen das nötige Wagniskapital fehlt. Genau hier setzt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ((BMWK) mit dem Förderprogramm INVEST an. INVEST besteht aus einem Erwerbszuschuss und einem Exitzuschuss: Mit dem Erwerbszuschuss erhalten Business Angels 25 Prozent ihrer Investition steuerfrei erstattet, wenn sie sich mit mindestens 10.000 Euro Wagniskapital an Start-ups beteiligen. Mit dem Exitzuschuss können auch Steuern auf Gewinne aus den Investments pauschal erstattet werden.
Wagniskapital mobilisieren und Zugang verbessern
Auf diese Weise unterstützt INVEST einerseits junge innovative Unternehmen bei der Suche nach einem/r Kapitalgeber/in für das benötigte Startkapital. Andererseits motiviert das Förderprogramm private Investierende – insbesondere Business Angels – überhaupt oder mehr als bisher Wagniskapital für diese Unternehmen zur Verfügung zu stellen.
Veränderte Förderbedingungen ab 6. Februar 2023
Die Förderbedingungen wurden mit der ab 6. Februar 2023 in Kraft tretenden neuen Förderrichtlinie zum INVEST-Programm wie folgt angepasst:
- 25% Erwerbszuschuss bei direktem Anteilserwerb (bisher 20%) und bei Wandeldarlehen (bisher 10%)
- Einführung eines „INVEST-Budgets“ in Höhe von 100.000 Euro an Erwerbszuschüssen pro Investierendem (d.h. keine weitere INVEST-Förderung mehr, wenn 100.000 Euro an Erwerbszuschüssen ausgezahlt oder bewilligt wurden)
- 10.000 Euro Mindestinvestitionssumme (bisher 25.000 Euro)
- 200.000 Euro maximale förderfähige Investitionssumme pro Investment
- Begrenzung des Exitzuschusses auf 25% (bisher 80%) der Investitionssumme
- Erweiterung der zulässigen Rechtsformen für förderfähige Unternehmen auf eingetragene Genossenschaften (eG)
Strom, Wasserstoff, Ammoniak und Methanol: Förderung der EU für Infrastruktur
Einreichfrist: 24. September 2024, 11. Juni 2025 und 17. Dezember 2025
Die Europäische Kommission hat eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlicht: Mit einer Milliarde Euro soll der Ausbau der Infrastruktur für die Versorgung mit alternativen Kraftstoffen entlang des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) gefördert werden. „Dies kann eine wichtige Lücke bei den massiven Investitionen schließen, die für den Aufbau einer nachhaltigen und zugänglichen Infrastruktur für Elektrofahrzeuge erforderlich sind“, sagte Verkehrskommissarin Adina Vălean, und forderte alle Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, diese Möglichkeit zu nutzen.
Die Aufforderung wurde im Rahmen der Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) für das Verkehrsprogramm - Infrastrukturfazilität für alternative Kraftstoffe (Alternative Fuels Infrastructure Facility - AFIF) veröffentlicht. Vorschläge können bis zu einer von drei Fristen eingereicht werden: 24. September 2024, 11. Juni 2025 und 17. Dezember 2025.
Welche Projekte sind förderfähig?
Die Aufforderung bezieht sich auf den Ausbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe im Straßen-, See-, Binnenschiffs- und Luftverkehr. Zusätzlich zur Unterstützung von Stromtankstellen mit hoher Leistung und Wasserstofftankstellen werden die folgenden neuen Finanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen:
- Unterstützung von Megawatt-Ladestationen für schwere Nutzfahrzeuge
- Unterstützung für die Strom- und Wasserstoffversorgung auf Flughäfen
- Unterstützung von Stromversorgungs- und Ammoniak- und Methanol-Bunkeranlagen in Häfen
Wie werden die Zuschüsse vergeben?
Die eingereichten Vorschläge werden von der Europäischen Kommission und der Europäischen Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA) bewertet. Die Antragsteller erhalten die Bewertung etwa vier Monate nach Ablauf der Einreichungsfrist, und die Finanzhilfevereinbarungen werden innerhalb von neun Monaten nach Ablauf der Einreichungsfrist unterzeichnet.
Weiterführende Links
Green-AI Hub Mittelstand
Einreichfrist: bis Ende 2025
Der Green-AI Hub Mittelstand ist Wegbereiter für die Nutzung von KI für Ressourceneffizienz und Materialeinsparung. Er richtet sich speziell an KMU: praxisnah, lösungsorientiert und direkt vor Ort. Für ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum, die Zukunftssicherung des Mittelstands und die Umwelt, in der wir leben.
Er unterstützt ausgewählte KMU aus ganz Deutschland bei der Umsetzung eines KI-Projektes mit dem Ziel, Ressourcen einzusparen. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln KI-Expert*innen kostenlos im Rahmen eines Pilotprojektes über sechs Monate nachhaltige KI-Lösungen für Ihr Unternehmen. Bis Ende 2025 wird der Green-AI Hub Mittelstand bis zu 20 praktische Pilotanwendungen umsetzen.
Was angeboten wird:
- Individuelle Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung vor Ort
- Entwicklung einer dauerhaften KI-Strategie für Ihren Betrieb
- Seien Sie unter den ersten KMU, die durch moderne KI-Anwendungen direkt vor Ort Ressourcen einsparen.
Weiterführende Links
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Ansprechpartner
Philipp Günther
Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
Tel: +49 (0)30 46302-207
E-Mail: philipp.guenther@berlin-partner.de
Dajana Pefestorff
Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH
Tel: +49 (0)331 73061-315
E-Mail: dajana.pefestorff@wfbb.de
06.02.2024 -PRESSEMITTEILUNG -Klimaschutz
Gesucht: Neue Klimaschutzprojekte in Europa Die Europäische Klimaschutzinitiative ruft den 8. Ideenwettbewerb für Klimaschutzprojekte aus und setzt neue Schwerpunkte
Einleitung
Die Projektförderung der Europäischen Klimaschutzinitiative (EUKI) geht in eine neue Runde: Der diesjährige Ideenwettbewerb startet am 6. Februar 2024. Bis zum 12. März 2024 können gemeinnützige Organisationen aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Wirtschaft, Bildung und Kommunen dem europaweiten Aufruf folgen und ihre Projektskizzen über die EUKI-Webseite einreichen.
Die sechs Schwerpunktthemen in diesem Jahr sind Klimaneutrale Mobilität, Klimapolitik, CO2-Entnahme und Senken, Energiewende und klimaneutrale Gebäude, Sozialgerechter Strukturwandel sowie Nachhaltige Wirtschaft. Gefördert werden grenzüberschreitende Klimaschutzmaßnahmen, bei denen Partnerorganisationen aus mehreren europäischen Ländern zusammenarbeiten. Die EUKI fördert ausgewählte Projektideen mit jeweils zwischen 120.000 Euro bis einer Million Euro. Mehr als die Hälfte der Mittel soll in Projekte in die EUKI-Zielländer in Mittel-, Ost- und Südosteuropa, dem Baltikum sowie dem Westbalkan fließen. Teilnahmeberechtigt sind Organisationen mit Sitz in einem EU-Mitgliedsland oder in einem Land des Westbalkans.
Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Sven Giegold zum Hintergrund: Die EU will bis 2050 klimaneutral sein. Mit dem Ideenwettbewerb der Europäischen Klimaschutzinitiative geben wir Menschen vor Ort die Möglichkeit, eigene innovative Lösungen für den Klimaschutz in der gesamten EU voranzubringen. Die Europäische Klimaschutzinitiative stärkt die Zivilgesellschaft und klimafreundliche Unternehmen, gerade wo sie noch nicht so gut verankert sind. Die über 200 erfolgreichen Projekte sind daher auch ein Beitrag zu einer lebendigen Demokratie und europäischen Werten.
Die EUKI existiert seit 2017 und hat sich als bekanntes Förderprogramm erfolgreich etabliert. Mit ihren mittlerweile 203 Projekten hat sie insgesamt rund 95 Millionen Euro in den europäischen Klimaschutz investiert. Circa 440 Organisationen, Schulen, Behörden, Universitäten und gemeinnützige Unternehmen trugen bereits dazu bei, die EU-Klimaschutzziele zu erreichen und den European Green Deal umzusetzen. Sie alle sind in der EUKI-Community miteinander vernetzt. Mit den Angeboten der EUKI Academy erweitern sie ihr klimapolitisches Fachwissen und kommunizieren die Erfolgsrezepte ihrer Projekte.
Die EUKI unterstützt Ideen, die den Klimaschutz und Zusammenarbeit in Europa stärken. Dabei orientiert sich der jährliche EUKI-Ideenwettbewerb an den klimapolitischen Prioritäten und den aktuellen Herausforderungen in den Zielländern. So steht der 8. Ideenwettbewerb auch im Zeichen der Bewältigung der Energiekrise, der Umsetzung des „Fit for 55“-Pakets und des REPowerEU-Plans sowie der Entwicklung des EU-Klimarahmens für die Zeit nach 2030.
Weiterführende Informationen zur EUKI und ihren Projekten finden Sie unter https://www.euki.de.
Servicemenü
Forschung
Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) verfolgt mit der Fördermaßnahme "KMU-innovativ: Zukunft der Wertschöpfung" das Ziel, das Innovations- und Wettbewerbspotenzial kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) sowie mittelständischer Unternehmen zu stärken. Gefördert werden neue Anwendungsbereiche der betrieblichen Wertschöpfung, wie die Robotik.
Was wird gefördert?
Gefördert werden risikoreiche vorwettbewerbliche und unternehmensgetriebene Forschungs-, Entwicklungs- und Transformationsvorhaben, die auf neuesten Forschungsergebnissen aufbauen, eine klare betriebliche und volkswirtschaftliche bzw. gesellschaftliche Verwertungsperspektive erkennen lassen und in ihrer Komplexität deutlich über unternehmensübliche Aktivitäten hinausgehen. Diese Forschungs- und Entwicklungsvorhaben müssen sich dem Programm „Zukunft der Wertschöpfung“ zuordnen lassen sowie für die Positionierung der Unternehmen am Markt von wesentlicher Bedeutung sein. Im Zentrum der zu erarbeitenden Lösungen müssen Aspekte der unternehmerischen Wertschöpfung stehen. Dabei können beispielsweise folgende Themen adressiert werden:
- Neue und verbesserte Produkte, Maschinen und Anlagen für die industrielle Produktion
- Neue Fertigungstechnologien und Prozessketten
- Neue Methoden und Werkzeuge der Produktentstehung
- Verbesserung der Produkt- und Prozessqualität
- Flexibilisierung der Produktion
- Digitalisierung und Virtualisierung von Produktion und Produktionssystemen (Industrie 4.0)
- Organisation und Industrialisierung produktionsnaher Dienstleistungen
- Kundenbezogene, neuartige und komplexe Dienstleistungen und Dienstleistungssysteme
- Neue Geschäftsmodelle (z.B. Monetarisierung von Daten, Block Chain Technologien, B2B-Plattformen)
- Neue Formen der Zusammenarbeit in Wertschöpfungsnetzwerken und -ökosystemen
- Neue Formen der Arbeitsorganisation und -gestaltung
- Anpassung von Unternehmen und Mitarbeitenden an den Wandel
- Innovationen für indirekte Bereiche (z.B. Verwaltung, Personalmanagement, Vertrieb)
- Wissensmanagement und -organisation für die Produktion
- Erhöhung der Kompetenzen und Qualifikationen der Belegschaft, lebenslanges Lernen
Der Einsatz von Robotik in allen Bereichen der Wertschöpfung birgt ein hohes volkswirtschaftliches Potenzial. Unternehmen, welche die genannten Themen durch den Einsatz von Robotern adressieren, werden daher ausdrücklich zu einer Beteiligung aufgefordert. Im Fokus soll dabei die Gestaltung der Anwendungsumgebung und die Integration in neuen Einsatzgebieten der Robotik unter technischen und/oder nicht-technischen Aspekten stehen.
Welche Kriterien müssen Antragstellende erfüllen?
Wichtige Kriterien für eine positive Förderentscheidung sind Exzellenz, Innovationsgrad und der Beitrag des Vorhabens zur Lösung aktueller gesellschaftlich relevanter Fragestellungen. Die Bewertungskriterien im Detail können Sie der Förderrichtlinie entnehmen. Eingereichte Projektvorschläge stehen untereinander im Wettbewerb.
Bis wann müssen die Projektskizzen eingereicht werden?
Bewertungsstichtage für Projektskizzen sind der 15. April und der 15. Oktober eines jeden Jahres.
Der Oktoberstichtag dieser Fördermaßnahme ist zusätzlich Bestandteil des ESF Plus-Programms „Zukunft der Arbeit“ als Teil des Fachprogramms „Zukunft der Wertschöpfung – Forschung zu Produktion, Dienstleistung und Arbeit“. Er ist daher Skizzen vorbehalten, deren inhaltlicher Schwerpunkt überwiegend auf nicht-technischen Innovationen fokussiert. Zu diesem Stichtag eingereichte Skizzen müssen überwiegend Beiträge zu folgenden Fragestellungen liefern:
- systemische und strukturelle Ansätze zur Entwicklung neuer Instrumente der Arbeitsorganisation- oder –gestaltung
- Auswirkungen auf die Organisationen, Beschäftigte und Wertschöpfung im Umfeld der Einführung neuer Technologien
- neue Konzepte und Modelle einer lernförderlichen Arbeitsumgebung und Arbeitsorganisation
- Unterstützung der Vermittlung erforderlicher Kompetenzen
Der Aprilstichtag ist Skizzen vorbehalten, deren Schwerpunkte nicht unter die oben genannten Fragestellungen fallen. Solche Projekte fokussieren in der Regel überwiegend auf technische Innovationen und werden nicht ESF-kofinanziert.
Weiterführende Informationen
Fördermöglichkeiten im Rahmen des Masterplan Industriestadt Berlin 2022 -2026 (MPI)
Einreichfrist: Fortlaufende Einreichungsfristen
Haben Sie eine Projektidee, die den Industriestandort Berlin voranbringen wird?
Welche Projekte können gefördert werden?
„Zur Umsetzung des MPI 2022 – 2026 gewährt das Land Berlin projektbezogene Zuwendungen für Vorhaben, welche die digitale und die ökologische Transformation der Industrie sowie die Transformation der industriellen Arbeitswelt unterstützen. Es werden Projekte mit einem klaren Industriefokus gefördert, die den Zielen der MPI-Handlungsfelder „Innovation“, „Kompetenzen“, „Rahmenbedingungen“ oder „Kommunikation und Vernetzung“ entsprechen sowie sich an den definierten Handlungsschwerpunkten orientieren (vgl. MPI 2022 – 2026). Mit der Umsetzung von Projekten wird das übergeordnete Ziel verfolgt, Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz der Industriestadt Berlin zu sichern und bestehende Potenziale zu heben und auszubauen.
Mit der Umsetzung von Projekten wird das übergeordnete Ziel verfolgt, Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz der Industriestadt Berlin zu sichern und bestehende Potenziale zu heben und auszubauen.“
Zielgruppe
Antragsberechtigt sind Unternehmen, wirtschaftsnahe Einrichtungen (wie Vereine, Verbände, Unternehmensnetzwerke), wissenschaftliche Einrichtungen, Transfereinrichtungen. Pro Jahr sind 1-2 Fördercalls angedacht. Weitere Informationen finden Sie hier.
Ausführliche Informationen finden Sie hier.
Weiterführende Links
Ansprechpartner
Jens Woelki
Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
Tel: +49 (0)030 46302-259
E-Mail: jens.woelki@berlin-partner.de
Dr. Ana Tomás
Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
Tel: +49 (0)30 46302190
E-Mail: ana.tomas@berlin-partner.de
Maßnahmen zur Entwicklung regenerativer Kraftstoffe
Einreichfrist: Fortlaufend jeweils am 31. März und 30. September
- Die Bundesregierung hat mit dem Klimaschutzplan 2050 für den Verkehrssektor das Ziel einer Senkung der Treibhausgasemissionen um 42 % im Zeitraum 1990 bis 2030 festgelegt. Erneuerbare Kraftstoffe können hierzu einen wesentlichen Beitrag leisten. Die vorliegende Richtlinie soll daher die Weiterentwicklung von strombasierten Kraftstoffen und fortschrittlichen Biokraftstoffen unterstützen. Über die Reduktion von Treibhausgasemissionen hinaus sollen die im Wege der Förderung gesetzten Anreize auch folgende Zielstellungen adressieren:
- Beschleunigung des Technologie- und Innovationstransfers, um innovative Herstellungsverfahren von fortschrittlichen Biokraftstoffen und strombasierten Kraftstoffen voranzubringen,
- Erreichung der notwendigen technologischen Reife für einen Markteintritt und Markthochlauf,
- Förderung von Innovationen,Ausbau der bisherigen Technologieführerschaft und zugleich Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland sowie
- Beschleunigung der Dekarbonisierung im Verkehrsbereich.
Weiterführende Links
Ansprechpartner
Dr. Jens Unruh
Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH
Tel: +49 (0)331 730 61 -311
E-Mail: jens.unruh@wfbb.de
Wolfgang Treinen
Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
Tel: +49 (0)30 46302-268
E-Mail: wolfgang.treinen@berlin-partner.de
Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE II)
Einreichfrist: laufend
Das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE II) ist ein Förderprogramm zur Förderung von Vorhaben zum Klima- und Umweltschutz, die im besonderen Interesse des Landes Berlin liegen und in Berlin realisiert werden. Die Förderschwerpunkte umfassen:
- Energieeffizienz
- Umwelt- und Energiemanagementsysteme
- Intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme
- Anpassung an den Klimawandel
- Schutz und Erhalt der städtischen Natur und Verringerung von Umweltverschmutzung
- Nachhaltige, multimodale städtische Mobilität
Das Antragsverfahren ist zweistufig – Projektskizzen können jederzeit eingereicht werden.
Weiterführende Links
Ansprechpartner
Robert Viebig
Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
Tel: +49 (0)30 46302587
E-Mail: robert.viebig@berlin-partner.de
| 23.08.2024 PRESSEMITTEILUNG des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz |
| Neue Förderrichtlinie für die Dekarbonisierung des Mittelstands |
| Habeck: Ein guter Tag für den Mittelstand, den Klimaschutz und Arbeitsplätze in Deutschland |
Das Bundeministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat heute die neue Förderrichtlinie „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)“ veröffentlicht. Mit der neuen Förderung wird zukünftig vor allem der industrielle Mittelstand bei der Dekarbonisierung unterstützt. Für das Förderprogramm stehen nach derzeitiger Planung für die gesamte Programmlaufzeit circa 3,3 Milliarden Euro zur Verfügung. Der erste Förderaufruf soll voraussichtlich im September 2024 starten. Unternehmen haben dann drei Monate Zeit, ihre Projekte einzureichen. Näher im Detail:
1. Förderung von Dekarbonisierungsprojekten (Modul 1)Angesprochen werden alle Industrieunternehmen, die Anlagen mit industriellen Prozessen planen oder betreiben und mindestens 40 Prozent ihrer CO₂-Emissionen in der Produktion durch Investitionen oder Forschungsprojekte einsparen wollen. Die Zuwendungsempfänger müssen eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben, da auch das Vorhaben in Deutschland umgesetzt werden muss. Adressaten für Modul 1 sind die Unternehmen der energieintensiven Grundstoffindustrie, wie beispielsweise die chemische Grundstoffindustrie, die Stahl- sowie Gießereiindustrie, Glasindustrie, Keramikindustrie, Papier- und Zellstoffindustrie, Zement- sowie Kalkindustrie. Die Förderung ist aber ausdrücklich nicht auf diese Bereiche beschränkt. 2. Förderung von CCU und CCS (Modul 2)Im Einklang mit den Eckpunkten der Carbon Management-Strategie, die am 29.05.2024 im Kabinett verabschiedet wurden und die den Umgang Deutschlands mit der Abscheidung, Speicherung und Nutzung von CO₂ (CCS/CCU) definieren, gibt es eine Fördermöglichkeit für CCS/CCU Investitions- und Innovationsvorhaben. Die Förderung ist auf schwer vermeidbare CO₂-Emissionen beschränkt. Im ersten Förderaufruf sind Investitionsvorhaben in den Sektoren Kalk, Zement und thermische Abfallbehandlung förderfähig; Innovationsvorhaben können zusätzlich auch in den Sektoren Grundstoffchemie, Glas und Keramik gefördert werden. Damit leistet die BIK einen ersten Beitrag zur Umsetzung der Eckpunkte der Carbon Management Strategie.
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Ziel der Bundesförderung für effiziente Gebäude - Nichtwohngebäude (BEG NWG) ist es, Investitionen in Maßnahmen zu fördern, mit denen die Energieeffizienz und der Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte in Nichtwohngebäuden gesteigert und die CO2-Emissionen des Gebäudesektors gesenkt werden.
Gefördert werden die Sanierung von Nichtwohngebäuden, die sich durch eine energetisch optimierte Bauweise und Anlagentechnik auszeichnen. KMU und Großunternehmen erhalten für Ihre Maßnahmen bis zu 30 Mio. Euro Förderung pro Vorhaben - entweder als nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss, Kredit mit Zinsverbilligung oder Teilschuldenerlass. Die BEG NWG kann in Ergänzung zur GRW-Förderung genutzt werden. Für die Nutzung des Programms ist ein Energieberater einzubinden.
Weitere Informationen zur BEG NWG finden Sie auf der Seite der KfW.
Weiterführende Links
Ansprechpartner
Mariane Quint-Kljajic
Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
Tel: +49 (0)30 46302-585
E-Mail: Mariane.Quint@berlin-partner.de
Dr. Jens Unruh
Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH
Tel: +49 (0)331 730 61 -311
E-Mail: jens.unruh@wfbb.de
Philipp Scherer
Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
Tel: +49 (0)30 46302-460
E-Mail: philipp.scherer@berlin-partner.de
Mit dem Programm „go-digital“ fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Handwerksbetriebe bei der Digitalisierung.
Gefördert werden Beratungsleistungen autorisierter Beratungsunternehmen mit einem Fördersatz von 50 Prozent auf einen maximalen Beratertagesatz von 1.100 Euro. Der Förderumfang beträgt maximal 30 Tage in einem Zeitraum von einem halben Jahr.
Die Beratungsunternehmen bieten individuelle, fachliche Beratung und Umsetzung in den fünf Fördermodulen:
- Digitalisierungsstrategie,
- IT-Sicherheit,
- Digitalisierte Geschäftsprozesse,
- Datenkompetenz
- Digitale Markterschließung
Weiterführende Links
Ansprechpartner
Dr. Jens Unruh
Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH
Tel: +49 (0)331 730 61 -311
E-Mail: jens.unruh@wfbb.de
Dr. Katharina Witte
Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
Tel: +49 (0)30 46302-576
E-Mail: katharina.witte@berlin-partner.de
Brandenburgischer Innovationsgutschein zur Förderung von Digitalisierungsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen inklusive Handwerksbetriebe (BIG-Digital)
Schlanke, leistungsfähige Unternehmensprozesse bieten vielerlei Potential - durch sie optimieren Unternehmen an überlebenswichtigen Stellschrauben: Qualität, Zeit, Personalbindung in Administration oder an Maschinen, Fehlerquoten und damit Kosten. Diese gesteigerte Effizienz hilft Unternehmen dabei, ihre Ziele zu erreichen. Sie werden unabhängiger von äußeren Rahmenbedingungen, wie Fachkräftemangel und haben mit einer maßgeschneiderten Digitalisierungsstrategie darüber hinaus eine Antwort auf zunehmende IT-Kriminalität.
Brandenburger Unternehmen auf dem Weg zur Planung und Implementierung einer solchen Strategie zu unterstützen, ist Ziel der Richtlinie BIG-Digital. Sie bietet Unternehmen in drei separaten Modulen Fördermöglichkeiten, die auf ihre Bedarfe zugeschnitten sind.
Das Modul Beratung1 zielt auf die Beauftragung externer Beratungsdienstleister zur Aufdeckung von Digitalisierungspotentialen bis hin zur Erarbeitung eines Implementierungsplanes für ein nachgelagertes Digitalisierungsvorhaben.
Eine Förderung von Aufwendungen zur konkreten Umsetzung von Digitalisierungsanwendungen, einschließlich des Einsatzes von eigenem Personal, der Inanspruchnahme externer Unterstützungsleistungen sowie der erforderlichen Hard- und Software kann im Modul Implementierung2 beantragt werden.
Das Modul Schulung3 sieht eine Förderung von prozessbegleitenden Schulungen des eigenen Personals durch externe Schulungsdienstleister vor.
Informationen zur Richtlinie und zu einzureichenden Unterlagen finden Sie auf den Seiten der Investitionsbank des Landes Brandenburg.
Die Mitarbeiter/innen der WFBB in den Regionalcentern freuen sich auf ein Gespräch mit Ihnen, um gemeinsam mit Ihnen auszuloten, wie BIG-Digital bei Ihrem Digitalisierungsvorhaben greift.
1 : Förderhöchstsumme 50.000 Euro
2: Förderhöchstsumme 250.000 Euro
3: Förderhöchstsumme 50.000 Euro
Weiterführende Links
Ansprechpartner
Dr. Jens Unruh
Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH
Tel: +49 (0)331 730 61 -311
E-Mail: jens.unruh@wfbb.de
Wer ist antragsberechtigt?
Die „Förderung von Patentierung und Verwertung“ kann von Antragstellern genutzt werden, die bisher noch kein Patent angemeldet haben oder deren letzte Patentanmeldung mehr als drei Jahre zurückliegt.
Antragsberechtigt sind Unternehmen, einschließlich Handwerksbetriebe und Ingenieurbüros, mit Geschäftssitz in Deutschland, mit bis zu 250 Beschäftigten und entweder einem Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. EUR.
Wie wird der Antrag gestellt?
Anträge für die Teilnahme an WIPANO werden direkt über das Förderportal des Bundes „easy-online“ beim Projektträger Forschungszentrum Jülich GmbH eingereicht.
WIPANO ist eine De-Minimis-Beihilfe.
Was wird gefördert?
Der Förderschwerpunkt „Patentierung - Unternehmen“ umfasst einen Förderzeitraum von 2 Jahren.
Es werden 50% der Ausgaben in den folgenden 2 Modulen erstattet:
Modul 1 - max. 10.000,- EUR Zuschuss
- Beratung zur Schutzrechtsanmeldung
- Prüfung der Erfindung zum Stand der Technik
- Amtsgebühren und Ausgaben für Patentanwälte
Modul 2 - max. 6.000,- EUR Zuschuss
- Erstellen einer Kosten-/Nutzenanalyse
- Marken- und Designanmeldungen
- Aktivitäten zur Verwertung der Erfindung
- Patentrechtsschutzversicherung
Der Zuschuss pro Unternehmen beträgt somit maximal 16.000,- EUR.
Weiterführende Links
Ansprechpartner
Michael Schwedtke
Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
Tel: +49 (0)30 46302-436
E-Mail: michael.schwedtke@berlin-partner.de
Dr. Jens Unruh
Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH
Tel: +49 (0)331 730 61 -311
E-Mail: jens.unruh@wfbb.de
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung richtet gemeinsam mit Partnern das Wissenschaftsjahr 2025 – Zukunftsenergie aus. Über die Förderrichtlinie sollen interaktive Formate der Wissenschaftskommunikation gefördert werden, die Bürgerinnen und Bürgern Einblicke in die neuesten Erkenntnisse und Lösungsstrategien der Wissenschaft zu Zukunftstechnologien geben, die Bedeutung der Energiewende vermitteln und Räume für den Austausch mit der Wissenschaft schaffen.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) richtet gemeinsam mit Partnern aus Wissenschafts-, Bildungs- und Kultureinrichtungen sowie Akteuren aus Politik, Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Medien seit dem Jahr 2000 die Wissenschaftsjahre aus.
Ziel der Wissenschaftsjahre ist es, Bürgerinnen und Bürger in vielfältigen Formaten in einen Dialog mit Wissenschaft und Forschung zu bringen und die Öffentlichkeit noch stärker für Wissenschaft zu interessieren. Die Wissenschaftsjahre zielen auch darauf ab, die Methoden der Wissenschaftskommunikation weiterzuentwickeln.
2025 widmet sich das Wissenschaftsjahr der Zukunftsenergie und wird interaktive Formate zu Zukunftstechnologien und Räume für Austausch mit der Wissenschaft schaffen.
Zuwendungszweck
Zuwendungszweck dieser Förderrichtlinie ist es, Vorhaben der Wissenschaftskommunikation im Themenfeld Zukunftsenergie anzuregen, die besonders niedrigschwellige Beteiligungsangebote schaffen und in ihrer Wirkungsdimension vor allem dialogorientiert beziehungsweise partizipativ ausgerichtet sind.
Das Wissenschaftsjahr organisiert sich inhaltlich in die vier folgenden Themenfelder:
- Lösungen für die Energiewende: Forschung zu Zukunftstechnologien
- Energie im globalen Kontext: Geopolitische Perspektive
- Zukunft der Energie im Alltag: Partizipation und Bildung
- Transformationen in der Energieversorgung: Historische und gesellschaftliche Perspektive
Gegenstand der Förderung
Gefördert werden Vorhaben, die sich mit den oben skizzierten Themenfeldern des Wissenschaftsjahres 2025 – Zukunftsenergie befassen. Gefördert werden:
- Dialog- und Partizipationsformate
- Informations- und Vermittlungsformate
- Online- und Gamificationformate
- Reallabore und vergleichbare Formate
- Künstlerische und kulturelle Projekte
Insbesondere werden gefördert:
- Niedrigschwellige Projekte, die Zielgruppen adressieren, die bislang nur wenig Berührungspunkte mit Wissenschaft hatten.
- Methodisch innovative Formate, die Methoden der Wissenschaftskommunikation weiterentwickeln.
- Formate, die lösungsorientiert für Energietechnologien begeistern und die zur Arbeit im Bereich Energie motivieren.
- Formate, die das Verständnis für die Energieforschung und den Prozess wissenschaftlichen Arbeitens erhöhen.
- Vorhaben, die über das Wissenschaftsjahr hinaus weitergeführt werden können.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind staatliche und nichtstaatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen mit Forschungsschwerpunkt in den oben genannten Themenfeldern, Kultur- und Bildungseinrichtungen, Einrichtungen der Wissensvermittlung, Akademien, nichtstaatliche Organisationen (zum Beispiel Vereine, Verbände, Stiftungen) und Kommunen (Städte, Landkreise, Gemeinden), öffentliche Einrichtungen der Vermittlungsarbeit (z.B. Stadtteilzentren, Bibliotheken, Jugendzentren, Einrichtungen der Erwachsenenbildung, außerschulische Lernorte etc.). Antragsberechtigt sind weiterhin Start-Ups und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einem ausgewiesenen Schwerpunkt auf Wissenschaftskommunikation, Forschung, Wissensvermittlung und/oder Bildungsarbeit, insbesondere auch Sozialunternehmen (Social Entrepreneurs). Eine interdisziplinäre Zusammenarbeit unterschiedlicher Akteure in Form von Verbundprojekten ist möglich.
Die Vorhaben können mit einer Zuwendung von 30 000 Euro bis 100 000 Euro gefördert werden.
Kontakt
Maria Habigsberg (fachlich-inhaltliche Fragen)
Telefon: +49 30 67055 785
E-Mail: maria.habigsberg@dlr.de
Carola Hänel (administrative Fragen)
Telefon: 49 30 67055 782
E-Mail: carola.haenel@dlr.de
22.08.2025
Bekanntmachung
Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Untersuchung risikoreicher Ideen im Bereich der Material- und Werkstoffforschung“ (Experiment!Material), Bundesanzeiger vom 22.08.2025
Vom 12. August 2025
1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Förderziel
Diese Förderrichtlinie ist Teil der Umsetzung des Fachprogramms des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) „Materialinnovationen für die Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft (Mat2Twin)“. Das Materialforschungsprogramm ist eingebettet in die übergeordnete Strategie des BMFTR „Technologisch souverän in Deutschland und Europa“, konkret im Rahmenprogramm „Forschung und Innovation für Technologische Souveränität 2030 (FITS2030)“.
Die Förderung origineller, wissenschaftlich fundierter Ideen im Bereich der Material- und Werkstoffforschung soll es ermöglichen, erste Machbarkeitsnachweise für unkonventionelle Hypothesen, Methoden oder Technologien zu erbringen, die auf andere Weise nicht erlangt werden können. Motivation ist die Schaffung eines Anreizes zur Untersuchung hochriskanter und disruptiver Forschungsansätze. Eine Ergebnisverwertung in Form von Anschlussvorhaben, zum Beispiel unter Beteiligung der Industrie oder auch in Form von Ausgründungen/Start-ups, ist ein wünschenswertes Ergebnis, aber nicht notwendiges Ziel dieser Maßnahme.
1.2 Zuwendungszweck
Zweck der Förderrichtlinie ist die Förderung von FuE-Projekten zur Entwicklung innovativer Materialien und Werkstoffe mit Fokus auf die Machbarkeit und den Informationszugewinn hinsichtlich grundlegender, neuer, innovativer und hoch risikobehafteter Forschungsansätze. Für ein im Bereich FuE immer mögliches Scheitern der Forschungs- beziehungsweise Innovationsidee wird dabei ein höheres Risiko als gewöhnlich in Kauf genommen.
Die Förderung versteht sich dabei nicht nur als Anschubfinanzierung für Innovationen, sondern vielmehr auch als Anschub für weitere Maßnahmen, darunter jene der Bundesagentur für Sprunginnovationen oder auch das EXIST-Gründungsstipendium, die auf der Basis der grundsätzlichen Machbarkeit adressiert werden können. Das Förderverfahren zeichnet sich durch vereinfachte Beantragung sowie innovative Auswahlmethoden aus, um auch unkonventionellen Ideen größeren Raum zu bieten.
Im Rahmen der Richtlinie werden vorwettbewerbliche FuE-Projekte an Hochschulen und Forschungs- oder Wissenschaftseinrichtungen gefördert. Die Vorhaben sollen die Ziele der Förderrichtlinie unmittelbar adressieren. Die Projekte sollen eine Laufzeit von 18 Monaten nicht überschreiten.
Die Förderung ist darauf ausgerichtet, mittel- bis langfristig werkstoffbasierte Innovationen sowie dafür notwendige Werkzeuge für die Entwicklung wettbewerbsfähiger Produkte in Deutschland beziehungsweise für die in Deutschland wichtigen Industriezweige sowie zentralen Anwendungsfelder zu schaffen.
Die Ergebnisse des geförderten Vorhabens dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz genutzt werden.
1.3 Rechtsgrundlagen
Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZV)“ und/oder der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (AZK)“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
2 Gegenstand der Förderung
Das BMFTR fördert mit dieser Richtlinie grundlegende, besonders risikoreiche und explorative Ideen und Experimente im frühen (vorwettbewerblichen) Stadium, ausschließlich als Einzelvorhaben. Die Vorhaben sollen materialwissenschaftliche Fragestellungen mit theoretisch nach dem Stand der Wissenschaft und Technik fundierten, hohem erwartbaren Innovationspotenzial bearbeiten, denen es noch an grundlegenden Entwicklungsarbeiten fehlt, die jedoch bereits jetzt mögliche Einsatzszenarien erkennen lassen. Eine unmittelbare Umsetzung der Forschungsergebnisse in die Praxis ist daher nicht Ziel dieser Maßnahme, Anschlussmöglichkeiten sollen sich jedoch ergeben können.
Gefördert werden themenoffene Forschungs- und Entwicklungsvorhaben theoretischer und/oder experimenteller Natur im Bereich Material- und Werkstoffinnovationen. Betrachtet werden soll dabei die prinzipielle Entwicklung neuer Materialien beziehungsweise von Materialien und Werkstoffen mit neuen oder verbesserten Eigenschaften. Dies umfasst ebenso alle beteiligten oder neu beteiligten Prozesse zur Herstellung beziehungsweise Synthese sowie die Ver- und Bearbeitung von Materialien.
Folgende Punkte sollen dabei betrachtet werden:
- Material- beziehungsweise Werkstoffbezug im Bereich der Natur- oder Ingenieurwissenschaften muss im Fokus der Arbeiten stehen.
- Disruptiver Forschungsansatz statt inkrementelle Vorgehensweise erwünscht.
- Verwendung oder Etablierung bislang wenig betrachteter Vorgehensweisen.
- Neuheitsgrad der Forschungsinhalte beziehungsweise neue Forschungsrichtungen im bisher unbekannten Terrain.
- Durchführung von Machbarkeitsnachweisen beziehungsweise Arbeiten für den Nachweis hinsichtlich einer prinzipiellen Tauglichkeit und Akzeptanz (Proof of Concept).
- Etablierung neuartiger Charakterisierungs- und Analytikverfahren zur Untersuchung von Werkstoffen in unkonventionellen Anwendungsfeldern.
- Einsatz fortschrittlicher Fertigungstechnologien.
Die Maßnahme hat als Gesamtziel, die notwendigen, grundlagenorientierten Untersuchungen zu ermöglichen, um weitere Informationen und disruptive Potenziale sowie erhaltene Ergebnisse später in Anschlussaktivitäten zu überführen. Dabei wird hiermit explizit nur eine zeitlich und finanziell begrenzte Erprobungsphase gefördert. Ein Scheitern der Arbeiten wird dabei in Kauf genommen.
Ausgeschlossen von der Förderung sind Entwicklungen von Batteriematerialien, von Materialien zur Wasserstoffspeicherung, zur Nutzung von CO2 als Rohstoffquelle sowie Anwendungen im Bereich Lebensmittel und Kosmetika, da diese Schwerpunkte in anderen Förderaktivitäten des BMFTR gesondert adressiert werden.
Querschnittsthemen wie beispielsweise die Materialsicherheit, Standardisierung und Normung, die Weiterentwicklung von Messmethoden wie auch die Modellierung und Simulation können berücksichtigt werden, soweit diese für den Nachweis der Machbarkeit notwendig sind.
Kriterien, anhand derer der Erfolg der geförderten Maßnahme – auch im Hinblick auf die Erreichung der förderpolitischen Zielsetzung – geprüft wird, umfassen das disruptive Potenzial der geförderten Vorhaben. Es werden daher nur Vorhaben gefördert, die perspektivisch Antworten auf drängende wissenschaftlich-technische und gegebenenfalls verbundene wirtschaftliche Fragestellungen im Kontext Material- und Werkstoffinnovation geben werden.
3 Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen. Die Förderung ist personengebunden an die/den leitende/n Wissenschaftler/in (Förderinteressenten) gekoppelt.
Einrichtungen und Unternehmen, die wirtschaftlich tätig sind, sind nicht antragsberechtigt. Übt ein und dieselbe Einrichtung sowohl wirtschaftliche als auch nichtwirtschaftliche Tätigkeiten aus, ist sie antragsberechtigt, wenn die nichtwirtschaftlichen und die wirtschaftlichen Tätigkeiten und ihre Kosten/Ausgaben, Finanzierung und Erlöse klar voneinander getrennt werden können, sodass keine Gefahr der Quersubventionierung der wirtschaftlichen Tätigkeit besteht.
Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtung), in Deutschland verlangt.
Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt bekommen, wenn sie im Förderantrag den Bezug zwischen dem beantragten Projekt und grundfinanzierten Aktivitäten explizit darstellen beziehungsweise beides klar voneinander abgrenzen.
Zu den Bedingungen, wann staatliche Beihilfe vorliegt/nicht vorliegt und in welchem Umfang beihilfefrei gefördert werden kann, siehe Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI-Unionsrahmen).1
4 Besondere Zuwendungsvoraussetzungen
Förderfähig im Rahmen dieser Richtlinie sind grundlegende, anwendungsorientierte Forschungsarbeiten des vorwettbewerblichen Bereichs, die durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko gekennzeichnet sind.
Zur Einreichung einer Projektskizze sind Förderinteressenten mit abgeschlossenem Masterstudium oder höherer akademischer Qualifizierung im Einvernehmen mit der aufnehmenden Hochschule oder außeruniversitären Forschungs- und Wissenschaftseinrichtung berechtigt. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die aufnehmende Hochschule oder außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtung die zur Durchführung des Projektes erforderlichen Arbeitsmöglichkeiten zur Verfügung stellt und den Förderinteressenten in allen projektbezogenen Belangen unterstützt. Eine entsprechende Erklärung der aufnehmenden Einrichtung ist der Bewerbung beizulegen.
Die Förderinteressenten müssen dazu nicht zwingend bereits an der Einrichtung tätig sein. Auch sind Projektskizzen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die zurzeit im Ausland arbeiten, einen Wechsel der Einrichtung anstreben oder für ein Wirtschaftsunternehmen tätig sind und beabsichtigen, sich für die Dauer der Förderung befristet freistellen zu lassen, erwünscht und besonders aufgefordert.
Die Einbindung von Kooperationspartnern aus Wissenschaft und Industrie im In- und Ausland als assoziierte Partner ohne Förderung ist möglich. Das konkrete Interesse am Forschungsvorhaben ist durch eine schriftliche Absichtserklärung des/der beteiligten Kooperationspartner hinsichtlich der geplanten Kooperation beziehungsweise Beteiligung zum Ausdruck zu bringen.
Im Rahmen der Programmsteuerung und -evaluierung ist die Durchführung von regelmäßigen Austauschformaten vorgesehen, die dem Erfahrungsaustausch dienen, auf eine stärkere Vernetzung abzielen und zusätzliche Synergien erzeugen sollen. Die im Rahmen dieser Richtlinie geförderten leitenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sind verpflichtet, sich an begleitenden und evaluierenden Maßnahmen zu beteiligen und Informationen für die Bewertung des Erfolgs der Fördermaßnahme bereitzustellen.
Förderinteressenten sollten sich mit den Angeboten der Plattform „MaterialDigital“ (PMD, https://www.materialdigital.de) vertraut machen. Im Vorhaben generierte Daten sind IP-konform sowie nach den sogenannten FAIR-Prinzipien2 zu speichern, um die Grundlage für eine perspektivische Anbindung an die PMD zu schaffen. Sofern datengetriebene Arbeiten im Fokus des Vorhabens stehen, fließen mögliche Anknüpfungspunkte an einschlägige Datenökosysteme in die Bewertung ein (siehe Nummer 7.2.1).
5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Förderung wird für einen Zeitraum von bis zu 18 Monaten gewährt.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 Prozent gefördert werden können.
Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den durch das BMFTR finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent gewährt.
Förderfähig sind Ausgaben/Kosten, welche im Förderzeitraum dazu dienen, den geplanten Forschungsprozess beziehungsweise die Ergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und über diese mit der Gesellschaft in den Austausch zu gehen. Die Wissenschaftskommunikation ist die allgemeinverständliche, dialogorientierte Kommunikation und Vermittlung von Forschung und wissenschaftlichen Inhalten an Zielgruppen außerhalb der Wissenschaft.3
Die zuwendungsfähigen Ausgaben/Kosten richten sich nach den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZV)“ und/oder den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (AZK)“ des BMFTR.
Die Anzahl der zu fördernden Vorhaben richtet sich nach dem Ergebnis der Begutachtung sowie nach den verfügbaren Haushaltsmitteln.
Bei den zuwendungsfähigen Ausgaben beziehungsweise Kosten ist Folgendes zu beachten:
- Personalkosten/-ausgaben: Je nach projektspezifischem Bedarf und technischem Aufwand können Personalkosten beziehungsweise -ausgaben in einem Umfang von bis zu einem Vollzeitäquivalent für die gesamte Vorhabenlaufzeit berücksichtigt werden (entspricht maximal 18 Personenmonaten verteilt auf das gesamte vorgesehene Personal). Der Ansatz ist dabei nicht nur auf die Förderinteressentin/den Förderinteressenten beschränkt, sondern kann weiteres wissenschaftliches und/oder technisches Personal umfassen. Zusätzlich können wissenschaftliche Hilfskräfte in begrenztem Umfang (bis zu zehn Stunden pro Woche) die Arbeiten unterstützen. Personalkosten beziehungsweise -ausgaben sind nur für Personen zuwendungsfähig, die nicht bereits fest im Stellenplan der Einrichtung ausgewiesen sind. Bei der Einstufung sind tarifliche Regelungen zu berücksichtigen.
- Sächliche Verwaltungsausgaben/Materialkosten (Ausgaben/Kostenbasis): Aufwendungen können mit bis zu 20 000 Euro in der Skizze kalkuliert werden. Bei Förderung sind nur die tatsächlich entstandenen und nachzuweisenden Aufwendungen abrechnungsfähig.
- Dienstreisen/Reisekosten: Aufwendungen ausschließlich für Forschungsaufenthalte der Förderinteressentin/des Förderinteressenten sowie für die Unterbringung einer Gastwissenschaftlerin oder eines Gastwissenschaftlers können bis maximal 3 500 Euro in der Skizze kalkuliert werden. Bei Förderung sind nur die tatsächlich entstandenen und nachzuweisenden Aufwendungen abrechnungsfähig.
Ausgeschlossen von der Förderung sind Ansätze für die Vergabe von Aufträgen sowie für Gegenstände und Abschreibungen. Geräte und die nötige Ausstattung sollen grundsätzlich von der aufnehmenden Einrichtung gestellt werden; ein bestätigendes Schreiben der aufnehmenden Einrichtung ist erforderlich.
6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung an gewerbliche Unternehmen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben“ (NKBF 2017).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung“ (NABF).
Zur Durchführung von Erfolgskontrollen im Sinne von Verwaltungsvorschrift Nummer 11a zu § 44 BHO sind die Zuwendungsempfänger verpflichtet, die für die Erfolgskontrolle notwendigen Daten dem BMFTR oder den damit beauftragten Institutionen zeitnah zur Verfügung zu stellen. Die Informationen werden ausschließlich im Rahmen der Begleitforschung und der gegebenenfalls folgenden Evaluation verwendet, vertraulich behandelt und so anonymisiert veröffentlicht, dass ein Rückschluss auf einzelne Personen oder Organisationen nicht möglich ist.
Das BMFTR unterstützt die Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Weiterqualifizierung in BMFTR-Projekten. Änderungen in BMFTR-geförderten Projekten an Hochschulen oder institutionell geförderten Forschungseinrichtungen, die aufgrund familienbedingter Ausfallzeiten von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in frühen Karrierephasen sinnvoll und notwendig sind, werden mit geringem administrativem Aufwand gewährt. Insbesondere kommen Verlängerungen der Projektlaufzeit und, soweit erforderlich, zusätzliche Mittel für die den familienbedingten Ausfallzeiten entsprechenden Nachholzeiten in Betracht. Ausreichend ist ein entsprechender, kurz begründeter schriftlicher Antrag (per E-Mail) von der Projektleitung an den zuständigen Projektträger. Voraussetzung für eine solche Änderung des Vorhabens ist, dass die Nachwuchswissenschaftlerin beziehungsweise der Nachwuchswissenschaftler einen Beitrag zur Erreichung des Projektziels leistet.
Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Forschungsvorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird. Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Fall der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten. Das BMFTR begrüßt ausdrücklich die Open-Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden wissenschaftlichen Monographien.
Zuwendungsempfänger sind angehalten, geeignete Maßnahmen zur Wissenschaftskommunikation im Zusammenhang mit ihrem Forschungsprozess und den Forschungsergebnissen einzuplanen und darzulegen.
7 Verfahren
7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antragssystems
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMFTR derzeit folgende Projektträger beauftragt:
Projektträger Jülich
Forschungszentrum Jülich GmbH
52425 Jülich
(weitere Informationen unter www.werkstofftechnologien.de)
Ihre Ansprechpartner sind:
Dr. Tobias Breitbach
Telefon: 02461/61-85433
E-Mail: t.breitbach@ptj.de
Dr. Marc Schmitz
Telefon: 02461/61-85495
E-Mail: marc.schmitz@ptj.de
und
VDI Technologiezentrum GmbH
VDI-Platz 1
40468 Düsseldorf
Ihr Ansprechpartner ist:
Sebastian Kammann
Telefon: 0211/6214-951
E-Mail: kammann@vdi.de
Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.
Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare abgerufen werden.
Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen (https://foerderportal.bund.de/easyonline). Es besteht die Möglichkeit, den Antrag in elektronischer Form über dieses Portal unter Nutzung des TAN-Verfahrens oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur einzureichen.
Alle Unterlagen sind, sofern nicht anders vermerkt, in deutscher Sprache zu erstellen.
7.2 Zweistufiges Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen
In der ersten Verfahrensstufe können den beauftragten Projektträgern beurteilungsfähige Projektskizzen in elektronischer Form zu jährlichen Stichtagen vorgelegt werden. Diese sind:
- 1. November 2025
- 1. Juni 2026
- 1. Juni 2027
- 1. Juni 2028
- 1. Juni 2029
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist, Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise erst zum nächsten Stichtag berücksichtigt werden.
Die Projektskizze, bestehend aus dem „easy-Online“-Projektblatt zur Skizze und den nachfolgend aufgeführten, teilweise anonymisierten Unterlagen, ist über das Internetportal „easy-Online“ zu erstellen und einzureichen. Das Portal ist über die Internetseite https://foerderportal.bund.de/easyonline erreichbar.
Wählen Sie zur Erstellung im Formularassistenten den zur Fördermaßnahme bereitgestellten Formularsatz aus. Folgen Sie der Menüauswahl:
Ministerium: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
Fördermaßnahme: Experiment!Material – Risikoreiche Ideen im Bereich Materialforschung
Förderbereich: Risikoreiche Ideen im Bereich Materialforschung (S)
Bitte beachten Sie folgende Hinweise zur Erstellung des „easy-Online“-Projektblatts:
- Bitte nutzen Sie ausschließlich das „easy-Online“-Projektblatt zur Angabe näherer Informationen hinsichtlich Einrichtung, Projektleitung und Kontaktdaten. Als Ansprechperson der Projektleitung ist zwingend die/der Förderinteressent/in anzugeben.
- Ein grober Finanzierungsplan ist ausschließlich im „easy-Online“-Projektblatt darzustellen.
Die zur Projektskizze gehörige Projektbeschreibung ist gemäß folgender Gliederung (I – IV) zu erstellen und darf maximal drei DIN-A4-Seiten (Schriftform Arial, Größe 10 pt, 1,15-facher Zeilenabstand, normaler Zeichenabstand) umfassen. Eine Vorlage zur Erstellung der Skizze kann bei den zuständigen Projektträgern (siehe Nummer 7.1) angefordert oder unter www.werkstofftechnologien.de heruntergeladen werden.
- Motivation und Gesamtziel des Vorhabens (Problembeschreibung und Ausgangssituation, Forschungslücke im internationalen Stand der Technik, angestrebte Innovation, Bezug des Vorhabens zu dieser Förderrichtlinie).
- Lösungsansatz (grobe Darstellung der geplanten Arbeiten, mögliche Risiken und Gegenmaßnahmen, gegebenenfalls mögliche Anknüpfungspunkte an einschlägige Datenökosysteme bei datengetriebenen Arbeiten).
- Verwertungsaussichten (Vorteile gegenüber konkurrierenden Lösungsansätzen, mögliches Alleinstellungsmerkmal des Ergebnisses, Einsatzszenarien auch bei einem Scheitern der Arbeiten).
- Nennung von drei Publikationen, die nicht durch die Interessentin beziehungsweise den Interessenten angefertigt wurden, die aber besonders eng mit der Idee verwandt sind und deren Wichtigkeit unterstützen.
Die Skizze kann bis zu zwei Abbildungen enthalten, die Bildunterschrift ist jeweils auf maximal zwei Zeilen zu beschränken.
Die Projektbeschreibung ist vollständig anonymisiert zu erstellen. Bitte verzichten Sie daher auf jegliche personenbezogenen Angaben und Selbstzitationen, die eine Identifizierung beteiligter Personen oder Einrichtungen ermöglichen könnten. Bei Nichtbeachtung ist ein Ausschluss im Bewerbungsverfahren möglich.
Weiterhin sind folgende Anlagen Bestandteil der Projektskizze:
- Wissenschaftlich-technisch aussagekräftige Kurzfassung der Vorhabenbeschreibung in englischer Sprache (maximal 400 Wörter). Die Kurzfassung muss den allgemeinen Anforderungen an Abstracts wissenschaftlicher Publikationen in Fachjournalen genügen.
- Gemeinsame Erklärung mit der aufnehmenden Einrichtung. Eine Vorlage zur Erstellung der Erklärung kann ebenfalls bei den zuständigen Projektträgern (siehe Nummer 7.1) angefordert oder unter www.werkstofftechnologien.de heruntergeladen werden.
- Gegebenenfalls Absichtserklärungen der Kooperationspartner.
Es wird empfohlen, vor Einreichung der Unterlagen mit den zuständigen Projektträgern Kontakt aufzunehmen.
Die Auswahl der Skizzen erfolgt nach folgendem Schema:
- Die eingegangenen Projektskizzen werden durch die beauftragten Projektträger zunächst auf Plausibilität und ihren Beitrag zu den Zielen dieser Förderrichtlinie geprüft. Sofern datengetriebene Arbeiten im Fokus der Vorhaben stehen, fließen zudem mögliche Anknüpfungspunkte an einschlägige Datenökosysteme in die Bewertung ein. Alle Skizzen, welche Schritt 1 positiv durchlaufen, werden in der weiteren Auswahl berücksichtigt (Punkt 2 und 3).
- Ein interdisziplinär zusammengesetztes Auswahlgremium bewertet die Skizzen nach den folgenden Kriterien als unbedingt zu fördern, grundsätzlich förderfähig und nicht zu fördern:
- grundsätzliche wissenschaftliche Plausibilität und Machbarkeit und damit Förderfähigkeit; Verneinung führt zum Ausschluss aus dem Bewerberpool
- wissenschaftliche Originalität des Projektvorschlags mit Potenzial zur Disruption
- Qualität des Lösungsansatzes, um die Projektziele zu erreichen, realistische Benennung von Risiken
- Relevanz und Verwertungsaussichten der Projektarbeiten sowohl im Erfolgsfall als auch bei einem Scheitern
Das Auswahlgremium erhält zur Bewertung der Skizzen ausschließlich die anonymisierte Projektbeschreibung (keine Nennung der Einrichtung, keine Nennung des Namens des Bewerbers).
- Zusätzlich zu den in Schritt 2 ausgewählten Skizzen wird eine gleich hohe Anzahl an Skizzen aus dem grundsätzlich als förderfähig bewerteten verbleibenden Bewerberpool ausgelost, um auch solchen Projekten, die in der Diskussion des Auswahlgremiums weniger Beachtung fanden, die Gelegenheit zur Erprobung des Forschungsansatzes zu bieten.
Das BMFTR behält sich zudem vor, im Auswahlverfahren auf die Nutzung datenschutzkonformer digitaler Werkzeuge zurückzugreifen. Auf die Einholung schriftlicher Fachgutachten wird dabei verzichtet.
Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt. Dabei wird nicht offengelegt, ob die Projektskizze durch das Auswahlgremium vorgeschlagen wurde oder die Entscheidung durch Auslosen erfolgt ist.
Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Anspruch auf eine Förderung abgeleitet werden. Die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereichte Projektskizze und weitere vorgelegte Unterlagen werden nicht zurückgesendet.
7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, gemeinsam mit ihrer Hochschule beziehungsweise Forschungseinrichtung einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.
Zur Erstellung der förmlichen Förderanträge ist die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy-Online“ erforderlich (https://foerderportal.bund.de/easyonline/). Es besteht die Möglichkeit, den Antrag in elektronischer Form über dieses Portal unter Nutzung des TAN-Verfahrens oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur einzureichen.
Mit den förmlichen Förderanträgen sind die für das Vorhaben spezifischen Beschreibungen analog zur Gliederung der Projektskizze (siehe Nummer 7.2.1) vorzulegen, insbesondere mit folgenden zusätzlichen Angaben:
- kurzer, schlüssiger Arbeitsplan inklusive vorhabenbezogener Ressourcenplanung (siehe die in Nummer 5 beschriebenen zuwendungsfähigen Ausgaben/Kosten)
- Notwendigkeit der Zuwendung
Eventuelle Auflagen sind bei der Erstellung des Antrags zu berücksichtigen. Genaue Anforderungen an die Anträge werden bei Aufforderung zur Vorlage eines förmlichen Förderantrags mitgeteilt.
Die eingegangenen Anträge werden nach den folgenden Kriterien bewertet und geprüft:
- Zuwendungsfähigkeit der beantragten Mittel
- Notwendigkeit und Angemessenheit der beantragten Mittel
- Nachvollziehbarkeit des Finanzierungsplans und der Erläuterungen
- Umsetzung eventueller Auflagen aus der ersten Stufe und Einhaltung des zur Förderung empfohlenen Finanzrahmens
Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden.
7.3 Zu beachtende Vorschriften
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, die §§ 23, 44 BHO und die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen von den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zugelassen worden sind. Der Bundesrechnungshof ist gemäß § 91 BHO zur Prüfung berechtigt.
8 Geltungsdauer
Diese Förderrichtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und ist bis zum Ablauf des 31. Dezember 2036 gültig.
Bonn, den 12. August 2025
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
Im Auftrag
Peter Hassenbach
1 - Mitteilung der EU-Kommission (2022/C 414/01) vom 28. Oktober 2022 (ABl. C 414 vom 28.10.2022, S. 1).
2 - https://www.go-fair.org/fair-principles/
3 - Siehe hierzu auch die Handreichung (FAQ) des BMFTR zur Wissenschaftskommunikation.