Freitag, 10.09.2010

Beitragsordnung

Beitragsordnung BBAA e.V.

Berlin - Brandenburg Aerospace Allianz e.V.

Stand: 01.01.2008

 

Beitragsordnung

 

§ 1

Gemäß § 5 der Satzung des Vereins beschloss die Mitgliederversammlung am 12. 11. 2007 eine neue Beitragsordnung. Diese Beitragsordnung tritt am 01.01.2008 in Kraft und gilt bis zu einem neuen Beschluss der Mitgliederversammlung.

 

§ 2

Der Beitrag richtet sich nach der Form der Mitgliedschaft und bei Unternehmen nach der Größe ( Mitarbeiterzahl ) des Mitgliedsunternehmens. Folgende Formen der Mitgliedschaft sind definiert:

 

1. Unternehmen - natürliche und juristische Personen, die gewerblich, mit

Gewinnerzielungsabsicht im Bereich der Luft- und Raumfahrt tätig sind.

 

2. Assoziierte Mitglieder - Vereine und Verbände, deren Ausrichtung mit der

BBAA korrespondiert und bei denen die Anerkennung gegenseitiger Mitgliedschaft zum Zwecke der Nutzung von Synergien erstrebenswert erscheint.

 

3. Fördermitglieder / Einzelpersonen - Angestellte einer Einrichtung oder

öffentlichen Institution, die keine Unternehmensmitgliedschaft begründen können, sowie freie Mitarbeiter, die auf der Grundlage einer hierfür zumindest in Teilbereichen qualifizierenden Ausbildung in der Luft- und Raumfahrtbranche tätig sind.

 

4. Fördermitglieder / Nicht gewinnorientierte Organisationen -

Organisationen, die im Bereich der Luft- und Raumfahrt und des darauf bezogenen Gewerbes bzw. darauf bezogener Dienstleistungen tätig sind sowie auf Grund ihrer gesellschaftsrechtlichen Struktur einen öffentlichen Auftrag zu erfüllen haben und dabei nicht dem steuerlichen Prinzip der Gewinnerzielungsabsicht unterworfen sind.

 

§ 3

Im Beitrittsjahr richtet sich der Mitgliedsbeitrag nach dem Quartal der Aufnahme wie folgt:

100% Jahresbeitrag im 1. Quartal , im 2. Quartal 75%, im 3. Quartal 50% und im

4. Quartal 25% des Jahresbeitrages.

 

Der Mitgliedsbeitrag für die einzelnen Formen der Mitgliedschaft wird wie folgt

festgesetzt:

 

Form der Mitgliedschaft Jahresbeitrag (Euro)

 

1. Unternehmensbeitrag, setzt sich zusammen aus dem

Unternehmensgrundbeitrag von: 400,00 €

und einem von der Zahl der Mitarbeiter abhängigen Beitrag in Höhe

von: 15,00 €

pro Mitarbeiterin /Mitarbeiter;

Berechnet bis zu maximal 200 Mitarbeitern.

 

Bemessungsgrundlage ist die Zahl der Mitarbeiter in den Betriebsstätten in der Region Berlin Brandenburg jeweils am 01.01. des Beitragsjahres. Unternehmen, die die Zahl ihrer Mitarbeiter nicht nachweisen, werden mit dem Höchstbeitrag veranlagt.

 

2. Assoziierte Mitglieder 0,00

 

3. Fördermitglieder / Einzelpersonen: 125,00 €

 

4. Fördermitglieder /

nicht gewinnorientierte Organisationen: 375,00 €

 

Die Beiträge werden im Lastschriftverfahren eingezogen.

Letzte Aktualisierung: 10. September 2010

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